Unfall auf den Gleisen - Bahn haftet für Schäden am Auto

Berlin · Beim Zusammenstoß eines Autos mit dem Zug einer Privatbahn auf einem Übergang der Deutschen Bahn haften beide Unternehmen für Schäden am Auto. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

 Stößt ein Auto mit einer Bahn wegen eines technischen Defekts zusammen, haftet die Bahn. Foto: Friso Gentsch

Stößt ein Auto mit einer Bahn wegen eines technischen Defekts zusammen, haftet die Bahn. Foto: Friso Gentsch

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In dem Fall stieß eine Fahrerin mit ihrem Auto auf einem Bahnübergang mit dem Zug einer Privatbahn zusammen. Die Deutsche Bahn betreibt die Infrastruktur der Strecke, die Privatbahn den Eisenbahnverkehr. Daher müssten beide für den Unfall haften, entschied das Gericht (Az.: 6 U 145/14). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Bei dem normalerweise durch Andreaskreuz, Ampel und automatische Schranken gesicherten Bahnübergang lag zum Unfallzeitpunkt ein technischer Defekt vor. Deswegen sicherte ein Schrankenwärter den Bahnübergang. Trotz telefonischer Zugankündigung hatte er es versäumt, die Schranke herunterzulassen. Das Gericht sprach der Fahrerin des Autos rund 28 000 Euro Schadenersatz zu.

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