Unfall am Bahnübergang: Wer haftet bei gleichen Verstößen?

Magdeburg · Zwei Autofahrer begehen jeweils einen Verkehrsverstoß an einem Bahnübergang - und dann kracht es. Wie sieht es dann mit der Haftung aus? Darüber hatte das Landgericht Magdeburg zu urteilen.

 Vorsicht, Bahnübergang: Missachten zwei Autofahrer die Verkehrsregeln schwer und stoßen dann zusammen, haften sie je zur Hälfte, befanden die Magdeburger Richter. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Vorsicht, Bahnübergang: Missachten zwei Autofahrer die Verkehrsregeln schwer und stoßen dann zusammen, haften sie je zur Hälfte, befanden die Magdeburger Richter. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Foto: DPA

Missachten zwei Autofahrer an einem Bahnübergang die Verkehrsregeln beide schwer, haften sie bei einem Unfall jeweils zu 50 Prozent. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Magdeburg hervor (Az.: 10 O 1030/11), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam machen.

In dem Fall wollte der erste Autofahrer direkt hinter dem Bahnübergang nach links auf einen Parkplatz abbiegen - allerdings verbotenerweise über eine durchgezogene Mittellinie. Der zweite Fahrer kam von hinten und hatte - ebenfalls trotz Verbots - auf dem Bahnübergang überholt. Es kam zur Kollision. Das Gericht legte den Unfallbeteiligten gleichschwere Verkehrsverstöße zur Last. Beide seien jeweils zu 50 Prozent schuld an dem Zusammenstoß.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort