Trotz Ablenkung durchs Navi: Versicherung zahlt Unfallschaden

Osnabrück · Navis sind dem Autofahrer eine Hilfe, doch sie können auch Schaden verursachen: Kam es zu einem Unfall, weil der Fahrer durch das Gerät abgelenkt worden ist, kann die Leistung der Versicherung gekürzt werden.

 Wird der Blick aufs Navi als grob fahrlässig eingestuft, kann die Leistung aus einer Kaskoversicherung gekürzt werden. Foto: Mascha Brichta

Wird der Blick aufs Navi als grob fahrlässig eingestuft, kann die Leistung aus einer Kaskoversicherung gekürzt werden. Foto: Mascha Brichta

Foto: DPA

Lässt man sich durch ein Navigationsgerät ablenken, kann das bei einem Unfall teuer werden. Denn wenn der Blick aufs Navi als grob fahrlässig eingestuft wird, kann die Leistung aus einer Kaskoversicherung gekürzt werden. Das Landgericht Osnabrück entschied jedoch, dass das nicht gilt, wenn man nur kurz aufs Navi blickt, um sich zu orientieren (Az.: 1 O 785/13). Auf das Urteil weist der ADAC hin.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer bei einer Autobahnfahrt mit einem Mietwagen wegen einer Sprachmeldung auf sein Navigationsgerät geschaut und war von der Fahrbahn abgekommen. An dem Mietwagen entstand ein Schaden von rund 15 000 Euro. Der Vermieter verlangte im Prozess 50 Prozent des Schadensbetrags. Das Landgericht Osnabrück entschied jedoch, dass das Verhalten des Fahrers nicht als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden könne. Das sei nur dann der Fall, wenn die konkrete Verkehrssituation einen Blick aufs Navigationsgerät oder das Bedienen nicht zulasse. Daher sei eine Kürzung der Leistung nicht gerechtfertigt.

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