Streifkollision in Autobahnbaustelle: Beide Unfallgegner haften

Oldenburg · Wird es bei Autobahnbaustellen eng, ist Vorsicht geboten. Berühren sich Fahrzeuge und es lässt sich nicht rekonstruieren, wer wenige Zentimeter über die Linie gefahren ist, haften am Ende beide Beteiligten.

 Auf engen Fahrspuren kommen sich Fahrzeuge manchmal zu nahe. Bei einer Streifkollision haften im Zweifel beide Beteiligten. Also besser Abstand halten. Foto: Straßen Nrw/dpa

Auf engen Fahrspuren kommen sich Fahrzeuge manchmal zu nahe. Bei einer Streifkollision haften im Zweifel beide Beteiligten. Also besser Abstand halten. Foto: Straßen Nrw/dpa

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Geraten in einer Autobahnbaustelle zwei Fahrzeuge beim Überholen aneinander, müssen die Halter den entstandenen Schaden unter Umständen je zur Hälfte übernehmen. Denn wenn sich nicht mehr genau rekonstruieren lässt, wer die Streifkollision verursacht hat, trifft beide Unfallbeteiligten gleichermaßen die Schuld. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 6 U 64/12).

In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer von einem Lkw-Fahrer den kompletten Schaden an seinem Wagen ersetzt bekommen, der durch eine Streifkollision beim Überholen in einer Baustelle entstanden war. Der Mann behauptete, der Lkw-Fahrer sei auf seine Fahrspur geraten, als er an dem Laster vorbeizog. Ein Sachverständiger konnte allerdings wegen des geringen Schadens keine alleinige Schuld des einen oder anderen feststellen, weshalb die Richter dem Autofahrer nur die Hälfte des geforderten Schadenersatzes zusprachen.

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