Schaden durch Fahrradtransport: Versicherer kann Leistung kürzen

Hagen · Mit Fahrrädern auf dem Dach passt ein Auto nicht in ein gewöhnliches Parkhaus. Wenn man die Zweiräder jedoch vergisst und bei dem Versuch zu parken einen Schaden verursacht, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen.

 So wäre es vielleicht besser gewesen: Ein Auto transportiert Fahrräder auf einem Heckgepäckträger. Foto: Heiko Wolfraum

So wäre es vielleicht besser gewesen: Ein Auto transportiert Fahrräder auf einem Heckgepäckträger. Foto: Heiko Wolfraum

Foto: DPA

Dass ein Auto mit Fahrrädern auf dem Dach nur in die wenigsten Parkhäuser passt, wird niemanden überraschen. Allerdings kann es passieren, dass man mal nicht an die Drahtesel auf dem Gepäckträger denkt. Wer dann bei der Einfahrt ins Parkhaus einen Schaden verursacht, handelt grob fahrlässig, hat das Landgericht Hagen entschieden (Az.: 7 S 21/13). Die Kfz-Kaskoversicherung kann dann ihre Leistung kürzen.

In dem verhandelten Fall, auf den der ADAC hinweist, war ein Autofahrer nach längerer Zeit mal wieder mit Rädern auf dem Dach unterwegs gewesen und in einer fremden Ortschaft nach erfolgloser Parkplatzsuche in ein Parkhaus eingefahren. Den dabei entstandenen Schaden wollte die Versicherung nur zum Teil ersetzen. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn das Einfahren in das Parkhaus erfordert besondere Aufmerksamkeit für die Einhaltung der vorgegebenen Abmessungen. Mildernde Umstände sah das Gericht weder darin, dass der Fahrer ortsfremd war oder länger nach einem Parkplatz gesucht hatte, noch in der Tatsache, dass er länger keine Räder auf dem Dach transportiert hatte.

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