Rot ist nicht gleich rot: Wann ein Ampelverstoß teuer wird

Lüdinghausen · Auf die Länge kommt es an: Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss in jedem Fall mit einem Bußgeld rechnen. Doch richtig teuer wird es erst bei einem "qualifizierten" Rotlichtverstoß.

 Eindeutig Rot: Doch nicht immmer steht fest, seit wann. Foto: Julian Stratenschulte

Eindeutig Rot: Doch nicht immmer steht fest, seit wann. Foto: Julian Stratenschulte

Foto: DPA

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot zeigte. Um ihn festzustellen, reicht eine Schätzung allerdings nicht aus, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen mitteilt (Az.: 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14).

In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer bei Rot über eine Fußgängerampel gefahren. Dabei wurde er von einem Polizisten beobachtet, der privat unterwegs war. Er schätzte die Dauer der Rotphase auf mehr als eine Sekunde. Der Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 250 Euro, gegen den er sich wehrte. Das Gericht gab dem Kläger insoweit Recht, als es nur einen "einfachen" Rotlichtverstoß feststellte. Die Schätzung auch eines erfahrenen Polizisten reiche für die Feststellung eines "qualifizierten" Verstoßes nicht aus. Der Polizist hätte die Zeit mindestens durch Zählen oder durch einen Blick auf die Uhr messen müssen.

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