Kfz-Versicherung darf keine persönlichen Daten weitergeben
Berlin · Die Kfz-Versicherung darf persönliche Daten eines Unfallgeschädigten nicht an Prüforganisationen weitergeben. Fehlt eine Vereinbarung über die Weitergabe der Daten, liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor.
Nach einem Unfall schickte der Geschädigte das Unfallgutachten an die gegnerische Versicherung. Sie schickte das Gutachten zur Überprüfung an die Dekra. Die personenbezogenen Daten hatte sie nicht geschwärzt. Damit liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, entschieden die Richter. Kfz-Versicherungen müssen zur Vorbeugung von Löschungsansprüchen Auskunft darüber geben, welche Daten an Dritte, auch in überlassenen Gutachten, weitergegeben wurden.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hin (Az.: 18 C 0156/12).