Kfz-Haftpflicht zahlt bei Unfallflucht nicht alles

Heidelberg · Bei Fahrerflucht muss der Flüchtige einen Teil der aufkommenden Kosten selber zahlen. Die Kfz-Haftpflicht muss nicht alles übernehmen, entschied das Gericht.

 Ein Unfallflüchtiger muss einen Teil des Schmerzensgeld selber zahlen: Es liege hierbei ein besonders schwerwiegender Fall von Unfallflucht vor, da der Verursacher weitergefahren sei, obwohl er bemerkt habe, dass jemand verletzt worden sei. Foto: Rene Ruprecht

Ein Unfallflüchtiger muss einen Teil des Schmerzensgeld selber zahlen: Es liege hierbei ein besonders schwerwiegender Fall von Unfallflucht vor, da der Verursacher weitergefahren sei, obwohl er bemerkt habe, dass jemand verletzt worden sei. Foto: Rene Ruprecht

Foto: DPA

Wer Unfallflucht begeht, kann sich nicht darauf verlassen, dass seine Versicherung den vollen Schaden trägt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und verweist auf eine Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az.: 3 S 26/13).

In dem verhandelten Fall hatte die Versicherung des Unfallflüchtigen Schmerzensgeld an die Geschädigte gezahlt. Das forderte sie nun vom Verursacher zurück, der bereits wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war. Das Gericht entschied, dass er zwar nicht den vollen Betrag ersetzen müsse, den die Versicherung an die Geschädigte gezahlt hatte, einen Teil des Schmerzensgeldes musste er aber sehr wohl tragen. Die Richter verurteilten ihn zur Zahlung von 5000 Euro. Es liege ein besonders schwerwiegender Fall von Unfallflucht vor, da der Verursacher weitergefahren sei, obwohl er bemerkt habe, dass jemand verletzt worden sei.

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