Falsches Kennzeichen hebt Bußgeldbescheid nicht auf

Hamm · Ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid ändert nichts an der Gültigkeit des Tatvorwurfs. Das musste ein Autofahrer erkennen, der ohne gültige Plakette in eine Umweltzone eingefahren war.

 Ein Bußgeldbescheid wegen ungültiger Umweltplakette verliert nicht automatisch seine Wirksamkeit, wenn das falsche Kennzeichen eingetragen wurde. Foto: Jens Kalaene

Ein Bußgeldbescheid wegen ungültiger Umweltplakette verliert nicht automatisch seine Wirksamkeit, wenn das falsche Kennzeichen eingetragen wurde. Foto: Jens Kalaene

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Weil im Bescheid nicht sein korrektes Kennzeichen angegeben war, legte der ertappte Fahrer Einspruch ein. Doch vor Gericht wurde er nicht nur zu einer Geldbuße, sondern auch zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt, berichtet der ADAC. Auch dagegen wehrte sich der Autofahrer. Schließlich hätte er gar keinen Einspruch eingelegt, wenn das Kennzeichen von Anfang an korrekt gewesen wäre.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied schließlich in dem Fall, dass er wegen derselben Tat verurteilt worden war, wegen der er den Bescheid erhalten hatte, und er daher die Verfahrenskosten tragen muss (Az.: 1 RBs 108/14). Daran ändere die Angabe des falschen Kfz-Kennzeichens nichts, weil diese offensichtlich irrtümlich gewesen sei und die Identität ansonsten zweifelsfrei feststand.

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