Erlaubt: Rote Ampel über Tankstelle umfahren

Hamm · Es ist ein beliebter Trick bei ortskundigen Fahrern: Zeigt die Ampel rot, nehmen sie einfach einen Umweg über die Tankstelle - und tricksen so die anderen, wartenden Autos aus. Und das ist legal, befand jetzt ein Gericht.

Wer eine rote Ampel über eine Tankstelle oder einen Parkplatz umfährt, muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Bußgeld zahlen. Mit der am Donnerstag (29. August) veröffentlichten Entscheidung hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund auf.

In dem Streitfall war ein Dortmunder Autofahrer einer roten Ampel ausgewichen, indem er auf das Gelände einer Tankstelle abbog und seine Fahrt hinter der Kreuzung fortsetzte (Az: 1 RBs 98/13). Es lag kein Verstoß vor, so das Gericht, weil Rotlicht nur für den Verkehrsteilnehmer gelte, der es in seiner Fahrtrichtung vor sich habe. Die Richter betonten in ihrer Begründung allerdings ausdrücklich, dass das Umfahren von Rotlicht über Geh- und Radwege, Rand- und Parkstreifen oder Busspuren weiterhin als Verstoß zu ahnden sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

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