Deutsche Behörde darf EU-Fahrerlaubnis entziehen

Neustadt/Weinstraße · Die deutschen Straßenverkehrsbehörden dürfen die EU-Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat entziehen, wenn der Inhaber nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

 Auch wer eine EU-Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat besitzt, kann sie in Deutschland verlieren, wenn die Fahreignung aberkannt wird. Foto: Julian Stratenschulte

Auch wer eine EU-Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat besitzt, kann sie in Deutschland verlieren, wenn die Fahreignung aberkannt wird. Foto: Julian Stratenschulte

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In dem am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verhandelten Fall (Az.: 1 K 720/14.NW) hatte die zuständige Behörde einem Autofahrer den Führerschein wegen mehrerer, auch strafrechtlich verfolgter Trunkenheitsfahrten entzogen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hatte sie abgelehnt.

Im Jahr 2010 erwarb der Mann die Fahrerlaubnis in Tschechien, 2013 wurde er mit 0,8 Promille erwischt. Für sich genommen rechtfertigt dieser Wert keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Aber mit Blick auf die früheren Straftaten forderte die Behörde ein solches Gutachten. Der Fahrer legte es nicht vor und verlor seinen Führerschein.

Seine Klage dagegen war erfolglos. Die Entziehung der Fahrerlaubnis verstoße nicht gegen den europarechtlichen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine. Entscheidend sei, dass der Fahrer nach dem Erwerb des EU-Führerscheins erneut auffällig geworden sei. Auch wenn normalerweise bei 0,8 Promille keine MPU angeordnet würde, sei dies mit Blick auf sein früheres Verhalten gerechtfertigt.

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