Blitzerfoto darf auch den Beifahrer zeigen

Oldenburg · Blitzerfotos sind selten vorteilhaft. Gelegentlich ist darauf auch der Beifahrer zu sehen, da die Bilder von vorne gemacht werden, um den Fahrzeugführer ermitteln zu können.

 Auf Blitzerfotos ist oft auch der Beifahrer zu sehen. Das Bild muss nicht unkenntlich gemacht werden, wenn es wichtige Rückschlüsse auf den Fahrer zulässt. Foto: Patrick Seeger

Auf Blitzerfotos ist oft auch der Beifahrer zu sehen. Das Bild muss nicht unkenntlich gemacht werden, wenn es wichtige Rückschlüsse auf den Fahrer zulässt. Foto: Patrick Seeger

Foto: DPA

Die Passagiere werden meist unkenntlich gemacht, doch das ist nicht zwingend erforderlich, wie der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg mitteilt (Az.: 2 Ss OWi 20/15).

In dem verhandelten Fall war auf einem Blitzerfoto die Tochter des Halters zu sehen und nicht unkenntlich gemacht. Das OLG hatte in dem Zusammenhang die Frage zu entscheiden, ob das Bild dazu verwendet werden darf, über die Person der Beifahrerin Rückschlüsse auf den Fahrer zu ziehen. Die Richter bejahten das und urteilten, dass die Aufnahme des Fotos von der Strafprozessordnung schon deshalb gedeckt sei, weil es unvermeidbar ist, den Beifahrer mit abzubilden. Insofern könne das Foto auch dafür verwendet werden, Rückschlüsse auf den Verkehrssünder zu ziehen. In dem verhandelten Fall fiel der Verdacht auf den Vater der Beifahrerin, also den Halter.

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