Bei Rot über den Grünen Pfeil: 5 unterschätzte Bußgeldfallen

Aschaffenburg · Zu schnell fahren kostet, falsch parken auch. Die meisten Autofahrer haben wegen eines solchen Delikts schon einmal Post von der Bußgeldstelle bekommen. Doch es gibt Verstöße, die mitunter unerwartet teure Strafen nach sich ziehen. Hier 5 Bußgeldfallen.

 Der Grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen - trotz roter Ampel. Wer dabei aber nicht kurz stoppt, für den kann es teuer werden. Foto: Jan Woitas

Der Grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen - trotz roter Ampel. Wer dabei aber nicht kurz stoppt, für den kann es teuer werden. Foto: Jan Woitas

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Manchmal droht ein Bußgeld, wo es Autofahrer gar nicht erwarten. Frank Häcker, Rechtsanwalt aus Aschaffenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV), kennt sie:

Grüner Pfeil: Das kleine Verkehrsschild erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel. Eine geniale Erfindung, wenn man sie richtig nutzt. Häcker erklärt: "Autofahrer müssen an der Linie des quer kreuzenden Fußgängerwegs abstoppen." Das sei wie bei einem Stoppschild. Hält man beim Grünen Pfeil nicht an, ist das wie ein Rotlichtverstoß. War die Ampel dann länger als eine Sekunde rot, winken für das vorschnelle Abbiegen 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Fußgängerüberweg: Wer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfährt, riskiert 80 Euro Bußgeld. Was unter "mäßig" zu verstehen ist, sei Auslegungssache der Gerichte, erläutert Häcker. "1967 gab es ein Urteil, das 30 km/h noch als mäßig ansah." Das ist heute natürlich nicht mehr zeitgemäß. Der Anwalt rät, knapp vor dem Überweg nicht viel schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Schlechte Parklücken: Mit 15 Euro Bußgeld schlägt das Parken an schlecht einsehbaren Stellen auf den ersten Blick nicht allzu heftig zu Buche. "Das Delikt wird oft vor Gericht verhandelt, wenn es deshalb zu einem Unfall gekommen ist", weiß Häcker. Wer also hinter einer Kuppel oder nach einer Kurve direkt an der Straße parkt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Bei einem Unfall kann das Gericht unter Umständen eine Teilschuld feststellen - dann wird es teuer.

Alkohol: Nicht nur sprichwörtlich kein Kavaliersdelikt am Steuer. Zwischen 0,5 und 1,1 Promille kostet das Fahren unter Alkohol 500 Euro und zieht einen Monat Fahrverbot nach sich. Wiederholungstäter zahlen stetig mehr. "Beim dritten Mal können Gerichte von Vorsatz ausgehen", sagt Häcker. Dann kostet es 3000 Euro Bußgeld, und der Fahrer erhält ein Fahrverbot von drei Monaten.

Wer ab einem Pegel von 0,3 Promille einen Unfall baut oder mit mehr als 1,1 Promille erwischt wird, begeht eine Straftat, erläutert der Experte. In diesem Fall ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg. Und es kann richtig teuer werden. "Denn die Strafe wird in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet", erklärt Häcker.

Unbeschrankter Bahnübergang: Das Signal im Andreaskreuz leuchtet, doch ein Zug ist weit und breit nicht zu sehen. Wer nun Zeit sparen will, riskiert nicht nur sein Leben. "Das Überfahren der Gleise kann 290 Euro Bußgeld kosten, wenn man dabei erwischt wird", weiß Häcker aus einem aktuellen Fall zu berichten. Auch der Führerschein war dann für einen Monat weg. Wer Schranken oder Halbschranken umfährt, muss übrigens noch viel mehr zahlen: 700 Euro und drei Monate Fahrverbot blühen dem Verkehrssünder für dieses riskante Manöver.

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