Ihr Recht im Verkehr Barfuß am Steuer

SAARBRÜCKEN · Wenn die Temperaturen steigen, wird es an den Füßen luftiger. Ein Drittel der deutschen Autofahrer kann sich vorstellen, bei Hitze barfuß zu fahren. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Flip-Flops, Riemchensandalen und High Heels sind tägliche Begleiter. Doch geht es ans Autofahren, stellt sommerliches Schuhwerk so manchen Fahrer vor Probleme. Ist gerade kein fahrtaugliches Ersatzpaar in Reichweite, heißt die Lösung für ein Drittel der deutschen Autofahrer (34 Prozent): barfuß fahren! Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Unter Frauen sind es sogar 41 Prozent.

Das erstaunt vor dem Hintergrund, dass fast die Hälfte (48 Prozent) der Autofahrerinnen und Autofahrer glaubt, mit bloßen Füßen hinterm Steuer zu sitzen, sei gesetzlich verboten. Ein ungutes Gefühl fährt oftmals mit, wenn der Fahrer ganz ohne Schuhe auf Gas und Bremse tritt. "Barfuß zu fahren, ist zwar nicht verboten, aber mit erheblichen Risiken verbunden: Mit dem bloßen Fuß kann man nicht den vollen Druck auf das Bremspedal ausüben oder sogar ganz abrutschen", erklärt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Kommt es zu einem Unfall, kann fehlende Fußbekleidung als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrzeugführers gewertet werden. Deshalb kann dem Fahrer unter Umständen eine Mitschuld angelastet werden."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort