Auto zerkratzt: Versicherte brauchen Beweise für Vandalismus

Duisburg · Nur wenn Kratzer im Autolack zweifelsfrei auf das Konto von Vandalismus gehen, bezahlt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Der Fahrzeugbesitzer muss das glaubhaft darlegen können.

 Schäden durch Vandalismus müssen vom Versicherten glaubhaft dargelegt werden können, um Schadenersatz zu erhalten. Foto: Kai Remmers

Schäden durch Vandalismus müssen vom Versicherten glaubhaft dargelegt werden können, um Schadenersatz zu erhalten. Foto: Kai Remmers

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Vandalismus am eigenen Wagen ist ärgerlich und mitunter kostspielig. Versicherte müssen in einem solchen Fall glaubhaft darlegen können, dass es sich bei den Schäden wirklich um Vandalismus handelt. Dies erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: 12 S 61/13).

In dem verhandelten Fall behauptete ein Autofahrer, sein Wagen sei auf der Garageneinfahrt seiner Schwester mutwillig zerkratzt worden. Er forderte 3800 Euro Schadenersatz von seiner Vollkaskoversicherung. Die musste am Ende nicht zahlen, da das Gericht bezweifelte, dass die Kratzer auf Vandalismus zurückgingen. Dagegen sprach nach Ansicht der Richter unter anderem, dass der Fahrzeughalter den Schaden nicht bei der Polizei angezeigt hatte. Auch seien die Kratzer untypisch für Vandalismus. Darüber hinaus hatte die Schwester des Klägers als Zeugin widersprüchliche Angaben gemacht.

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