Gehört die Bescheinigung der Hauptuntersuchung ins Auto?

Essen · Es gibt Papiere, die Autofahrer stets mit sich tragen sollten. Dazu gehören der Führerschein und die Zulassung für das Auto. Beim Bericht zur Hauptuntersuchung ist so mancher unsicher - muss die Bescheinigung mitgeführt werden?

Zulassung und Führerschein müssen Autofahrer immer dabei haben - für den Bericht der Hauptuntersuchung (HU) gilt dies jedoch nicht. Anders als in der Vergangenheit muss damit die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) ebenfalls nicht mehr an Bord sein, denn die AU ist mittlerweile Teil der HU. Darauf weist der TÜV Nord Mobilität hin. Die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) sehe lediglich eine Aufbewahrungspflicht der Prüfberichte mindestens bis zur nächsten HU vor, die Dokumente seien nur bei Bedarf vorzuzeigen, zum Beispiel bei einer Zulassungsstelle.

Seit Anfang 2010 kann die HU nur positiv abgeschlossen und eine HU-Plakette zugeteilt werden, wenn auch die Abgasuntersuchung bestanden wurde, so der TÜV. Diese darf maximal zwei Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

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