Darf eine abnehmbare Anhängerkupplung immer am Auto bleiben?

Essen · Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug bleiben. Fahrzeughalter müssen allerdings eine Ausnahme beachten, bei der die Demontage erforderlich ist.

 Die Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren eine Auflage ist. Foto: Jens Schierenbeck

Die Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren eine Auflage ist. Foto: Jens Schierenbeck

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Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreiben. Dies erklärt der TÜV Nord. Die Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren oder der Bauartgenehmigung als Auflage gemacht wurde, weil zum Beispiel der Kugelkopf der Kupplung beim Fahren ohne Hänger das Kennzeichen verdeckt.

Was bei einem Auffahrunfall passiert, wurde laut dem TÜV Nord bisher nicht gerichtlich geklärt: Die Frage, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die vorstehende abnehmbare Anhängerkupplung beschädigt wird, muss also offen bleiben. Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Betriebszulassung (Bauartgenehmigung). Eine Anbauabnahme beziehungsweise Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.

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