Überwachung auf der Straße - Was Dashcams bringen

Berlin · Seit vor gut zwei Jahren die Bilder vom Meteoriteneinschlag im russischen Tscheljabinsk um die Welt gingen, sind Dashcams auch in Deutschland bekannt. Russische Autofahrer nahmen sie zufällig auf, weil sie eine Überwachungskamera fürs Auto an der Windschutzscheibe montiert hatten.

 Mitgeschnitten: Dashcams dienen manchen Autofahrern zur Dokumentation von möglichen Unfällen. Ob die Aufnahmen als Beweismittel zugelässig sind, ist strittig. Foto: Wolfgang Kumm

Mitgeschnitten: Dashcams dienen manchen Autofahrern zur Dokumentation von möglichen Unfällen. Ob die Aufnahmen als Beweismittel zugelässig sind, ist strittig. Foto: Wolfgang Kumm

Foto: DPA

Auf Videoplattformen wie Youtube sind Dashcam-Videos die Renner. Sie haben aber auch einen praktischen Zweck: Vor allem in Russland setzen viele auf die Aufzeichnungen, um sich gegen Verkehrsrowdys zu wappnen. Doch wie sieht das in Deutschland aus? Wichtige Fragen und Antworten:

Was versteht man unter einer Dashcam?

Dashcams sind kleine Videokameras, die meist auf dem Armaturenbrett (auf Englisch "Dashboard") festgeklemmt werden und in Fahrtrichtung das Geschehen aufzeichnen. Ein Akku oder ein Kabel am Zigarettenanzünder versorgt die Kamera mit Strom. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras, sagt Timm Hoffmann vom IT-Branchenverband Bitkom. Zu haben sind sie bereits ab rund 40 Euro.

Wofür sind diese Kameras gedacht?

Fahrer können Dashcams nutzen, um das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug zu dokumentieren, erklärt Hoffmann. Unfälle oder ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer lassen sich so aufzeichnen. Einige Dashcam-Modelle haben laut dem Experten auch Funktionen wie Spurhalteassistent, Abstandswarner und Verkehrszeichenerkennung.

Sind die Aufzeichnungen als Beweismittel bei Unfällen zulässig?

"Die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr ist sehr strittig", sagt Jost Henning Kärger, Verkehrsjurist beim ADAC. Es ist zum einen wichtig, unter welchen Umständen die Aufnahmen angefertigt wurden. Denn davon hängt ab, ob die Aufnahmen überhaupt zulässig sind. Wer die ganze Zeit während der Fahrt filmt, verletzt möglicherweise die Persönlichkeitsrechte Dritter.

Dem gegenüber steht, dass jemand etwa an einer gefährlichen Stelle oder bei Nebel die Kamera eingeschaltet hat, um einen möglichen Unfall festzuhalten. "Das Interesse der Aufnahme ist zentral. Ob eine Aufnahme jedoch zulässig ist oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung", erklärt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Können sich Dashcam-Nutzer Probleme einhandeln?

"Ja", sagt Mielchen. "Man kann sich selbst belasten." Entdeckt die Polizei nach einem Unfall im Auto eine Dashcam, kann sie die Kamera beschlagnahmen. Und wenn die Aufnahme den Besitzer belastet, kann er nicht ohne weiteres auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts beharren. "Schließlich hat er ja selbst gefilmt", erklärt Mielchen. Sie rät generell vom Einsatz einer solchen Kamera ab.

Wann ist der Einsatz einer Dashcam unbedenklich?

"Es spricht nichts dagegen, solche Aufnahmen für den familiären oder persönlichen Gebrauch zu machen", sagt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). Wenn Autofahrer Landschaften mit der Kamera festhalten möchten, sei das erst mal nicht problematisch. "Dann spielt es auch keine Rolle, dass auf den Videos etwa Kennzeichen anderer Autos zu erkennen sind." Kärger vom ADAC bewertet die Lage etwas anders. Er sieht selbst das Aufzeichnen ohne die Absicht einer Veröffentlichung kritisch. Sicher ist, dass die Aufnahmen nicht ins Netz gestellt werden sollten. "Hier wird das Persönlichkeitsrecht verletzt, Abmahnungen sind möglich."

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