Tuning-Räder erfordern Änderungsabnahme

Köln · Breitere Gummis, schickere Felgen: Eindrucksvollere Räder gehören zu den beliebtesten Tuning-Maßnahmen beim Auto. Der Spaß muss allerdings von Experten geprüft werden. Sonst kann es teuer werden.

 Auto-Fans stehen auf Breitreifen mit coolen Felgen. Solche Veränderungen am Wagen müssen von einer amtlichen Prüfstelle abgenommen werden. Foto: Bernd Thissen

Auto-Fans stehen auf Breitreifen mit coolen Felgen. Solche Veränderungen am Wagen müssen von einer amtlichen Prüfstelle abgenommen werden. Foto: Bernd Thissen

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Wer die Räder seines Wagens tunt, muss die neue Rad/Reifen-Kombinationen einer Änderungsabnahme bei einer amtlichen Prüfstelle unterziehen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Wer jedoch mit nicht zugelassenen Bauteilen im Verkehr erwischt wird, dem drohen hohe Folgekosten. Werden Veränderungen am Fahrzeug - wie eine Leistungssteigerung - nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen, erlösche die Betriebserlaubnis.

Wer dabei auf öffentlichen Straßen erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld und Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Er bekomme bei Unfällen auch Ärger mit der Versicherung, im Schadensfall könne sie Regress fordern. Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland, rät Tuningfreunden dazu, sich bereits vor dem geplanten Umbau über legale Möglichkeiten zu informieren. Ansprechpartner seien Organisationen wie der TÜV. Auch Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder der Prüforganisation KÜS helfen bei solchen Fragen weiter.

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