Tiefstehende Wintersonne: Geblendete Fahrer sollten anhalten

Köln · Wenn Autofahrer von der tiefstehenden Wintersonne geblendet wurden, sollten sie umgehend anhalten. Die Augen müssen sich vor der Weiterfahrt erholen. Gute Sonnenbrillen können einer Blendung vorbeugen.

 Die tiefstehende Wintersonne birgt Gefahren: Wer unmittelbar ins Licht guckt, wird geblendet. Foto: Stefan Puchner

Die tiefstehende Wintersonne birgt Gefahren: Wer unmittelbar ins Licht guckt, wird geblendet. Foto: Stefan Puchner

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Am helllichten Tag wird plötzlich für einen Moment alles schwarz: Autofahrer kennen dieses Übel, wenn sie versehentlich direkt in die tiefstehende Wintersonne geschaut haben. Der TÜV Rheinland warnt davor, danach einfach weiterzufahren: Betroffene sollten die nächste Möglichkeit zum sicheren Anhalten nutzen und dort ein paar Minuten abwarten. So lange benötigten die Augen, um sich von der Blendung zu erholen.

"Schlechte Sicht beeinträchtigt das Reaktionsvermögen deutlich", weist der TÜV-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander auf das erhöhte Unfallrisiko hin. Vor dem grellen Gegenlicht schützen die herabgeklappten Sonnenblenden und eine gute Sonnenbrille. Allerdings eignet sich nach Informationen des Zentralverbands der Augenoptiker nicht jede Sonnenbrille zum Fahren: Bei mehr als 90 Prozent Tönung seien die Brillen nicht mehr verkehrstauglich. Weil eine verschmutze Frontscheibe den Blendeffekt durch die Sonne verstärkt, sollte das Glas regelmäßig von außen und innen geputzt werden. Das gilt übrigens auch für das Visier von Motorradhelmen.

Wenn an einer Ampel im Gegenlicht nicht eindeutig zu erkennen ist, ob diese gerade grünes oder rotes Licht anzeigt, rät Sander, kein Risiko einzugehen. "Da hilft nur, vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und notfalls anhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden", empfiehlt der Experte. Sollte es zu einem Unfall kommen, zähle die blendende Sonne nicht als Ausrede. Im Gegenteil: Gerichte und Versicherungen werteten in der Regel ein solches Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit. Das könne den Kasko-Versicherungsschutz kosten.

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