Schneefegen auf dem Auto ist Pflicht - Bußgelder drohen

Bonn · Wenn es schneit, müssen Autofahrer ihren Wagen vor dem Fahren komplett von der weißen Haube befreien. Ansonsten kann der Schnee später aufwirbeln und die Sicht des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer behindern. Bei Nachlässigkeit drohen Bußgelder.

 Vor dem Start müssen Autofahrer den kompletten Wagen von Schnee befreien - nur die Scheiben freizumachen, reicht nicht. Foto: Tobias Hase

Vor dem Start müssen Autofahrer den kompletten Wagen von Schnee befreien - nur die Scheiben freizumachen, reicht nicht. Foto: Tobias Hase

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Das Fahrzeug muss im Winter komplett von der Schneeschicht befreit werden. "Es reicht nicht aus, nur die Scheiben freizumachen", sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Der Schnee müsse auch von Dach und Motorhaube gefegt werden. "Denn wenn er während der Fahrt aufwirbelt, kann das die eigene Sicht oder die nachfolgender Fahrer erheblich behindern." Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und die Kennzeichen dürfen auch nicht verdeckt sein. Im Winter gehört deshalb neben einem Eiskratzer ein Handfeger in jedes Auto.

Wer beim Schneefegen auf dem Wagen nachlässig ist, riskiert Bußgelder. "Schnee- und Eisreste auf Scheiben und Blech werden mit mindestens 25 Euro geahndet", erklärt Rademacher. "Bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit drohen 80 Euro und drei Punkte - wird dadurch ein Unfall verursacht, können sogar 120 Euro und drei Punkte fällig werden."

Bis zu 35 Euro Bußgeld können sich Autofahrer einhandeln, wenn sie vor der Abfahrt die Autoscheiben nicht vollständig freimachen, so Rademacher. "Dasselbe gilt, wenn Teile der Fahrzeugbeleuchtung verdeckt oder vereist sind." Fahren mit zugeschneiten Kennzeichen wird mit 5 Euro geahndet.

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