Gericht: ADAC-Werbung mit Polizeiauto ist nicht irreführend

Stuttgart · Punktsieg für den ADAC. Eine Werbeanzeige des Autoclubs zeigt seine Einsatzfahrzeuge Seite an Seite mit Polizei, Feuerwehr und Notarztwagen. Konkurrent ACE verliert eine Klage dagegen.

 Das Stuttgarter Landgericht sah in der Werbung des ADAC keine Irreführung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Das Stuttgarter Landgericht sah in der Werbung des ADAC keine Irreführung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Foto: DPA

Der ADAC darf auf einem umstrittenen Anzeigenbild weiter mit Feuerwehr- und Polizeiautos werben. Das Stuttgarter Landgericht sah in der Reklame des Branchenprimus ADAC keine irreführende Werbung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag (25. September) mitteilte. Damit scheiterte der kleinere Konkurrent Auto Club Europa (ACE) mit einer entsprechenden Klage. Er hatte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geltend machen wollen. Der ADAC stelle sich auf eine Stufe mit dem Staat und wolle den guten Ruf der Polizei werbewirksam auf sich übertragen, hatte der ACE moniert.

Die Anzeige sei nicht unlauter, urteilte die Zivilkammer weiter. Das umstrittene Anzeigenmotiv zeigt die gelben ADAC-Einsatzfahrzeuge sowie einen entsprechenden Rettungshubschrauber eingerahmt von einem Notarztwagen, einem Feuerwehr- und einem Polizeiauto. "Wir helfen Helfen" steht darüber gedruckt. Die Werbung, die in Fachzeitschriften geschaltet wurde, enthalte keine unwahren und täuschenden Angaben, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der ADAC sehe in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen des Clubs "Hilfe, Rat und Schutz" für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert, sagte eine Sprecherin. Mit seinen Leistungen unterstützte der Autoclub dabei auch staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen. Die Entscheidung war keine Überraschung. Schon in der mündlichen Verhandlung ließ die Kammer erkennen, dass sie an der Werbung nichts zu beanstanden hat.

"So ein Richterspruch wirft uns bestimmt nicht aus der Spur", sagte ein ACE-Sprecher. Es werde erst einmal die Begründung abgewartet und dann nach sorgfältiger Prüfung entschieden, welche Schlüsse daraus zu ziehen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Automobilclubs über Werbung streiten. Vor Jahren ging es um ein Plakat, das ein gelbes ADAC-Fahrzeug auf dem Schlepper des Konkurrenten ACE zeigte. Damals hatte der ADAC eine Klage zurückgezogen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort