Anschnallpflicht gilt auch für Taxifahrer

Berlin · Wer öfter im Taxi unterwegs ist, hat das womöglich schon erlebt: Der Fahrer verzichtet auf das Anlegen des Anschnallgurts. Ist das rechtens?

 Für Taxifahrer gilt das Gleiche wie für alle anderen Autofahrer auch: Sie müssen sich anschnallen. Foto: Maurizio Gambarini

Für Taxifahrer gilt das Gleiche wie für alle anderen Autofahrer auch: Sie müssen sich anschnallen. Foto: Maurizio Gambarini

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Bis vor kurzem hatte der Taxifahrer das Recht auf seiner Seite, wie Frederik Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands BZP, sagt. "Hinter der Regelung schwebte die Angst, dass man sich bei einem Überfall der Situation nicht entziehen kann, wenn man angeschnallt ist", erläutert er.

Die Regelung stammte aus der Mitte der 70er-Jahre, als die Anschnallpflicht eingeführt wurde. "Damals war man ja auch noch der Auffassung, dass man sich bei einem Unfall festhalten kann", sagt Wilhelmsmeyer. Inzwischen herrsche aber Einigkeit darüber, dass die Gefahr von Verkehrsunfällen weitaus höher einzuschätzen ist als die von Überfällen. Daher wurde die Ausnahmeregelung Ende Oktober 2014 abgeschafft, und auch Taxifahrern droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro, wenn sie gegen die Anschnallpflicht verstoßen.

Wie Wilhelmsmeyer erklärt, sorgen auch moderne Rückhaltesysteme dafür, dass der Anschnallpflicht eine größere Bedeutung zukommt. "Die funktionieren nur dann richtig, wenn der Fahrer angeschnallt ist", sagt er. Tatsächlich könne beispielsweise der Airbag anderenfalls sogar selbst zu Verletzungen führen, wenn er sich bei einem Unfall explosionsartig entfaltet und der Fahrer nicht angeschnallt ist. Zudem hätten sich insbesondere angetrunkene Fahrgäste gelegentlich dazu animiert gefühlt, auf den Gurt zu verzichten, wenn das auch der Fahrer tat.

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