Verkehr Lieferprobleme bei Neuwagen: Kunde sollte eine Frist setzen

Tübingen · Eine gute Nachricht für Volkswagen-Kunden: VW und zwei wichtige Zulieferer haben ihre beispiellose Machtprobe beendet und arbeiten wieder zusammen. Aber wie steht es eigentlich mit den Rechten eines Käufers, wenn es zu Lieferverzögerungen kommt?

 Beim Autobauer VW ruhen die Fließbänder derzeit teilweise.

Beim Autobauer VW ruhen die Fließbänder derzeit teilweise.

Foto: Julian Stratenschulte

Kommt es beim Neuwagenkauf zu Lieferverzögerungen, müssen Kunden erst einmal Geduld mitbringen. Denn in der Regel sichern sich die Händler ab und nennen keine konkreten Lieferdaten.

"Sie nennen oft nur eine Kalenderwoche, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die Angabe unverbindlich ist." Das erklärt Rechtsanwalt Martin Diebold von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Doch nach Ablauf einer angemessenen Zeit können Kunden aktiv werden. "Nach circa sechs Wochen könnte man dem Händler eine Frist setzen und ihn auffordern, den Wagen innerhalb dieser zu liefern." Diese Frist sollte dann etwa bis zu vier Wochen betragen. Platzt ein bereits zugesagter Liefertermin oder eine Werksabholung, setzt man diese Frist sofort nach dem Verstreichen.

Danach hat der Kunde in beiden Fällen die Möglichkeit, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und sogar Schadenersatz zu fordern. Letzteres gilt aber nur dann, wenn die Schuld für die Verzögerungen beim Vertragspartner liegt - und nicht etwa bei einem Zulieferer.

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