Strafzettel im Urlaub Knöllchen aus dem Ausland können teuer werden

Bonn · Autofahrer, die im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen, müssen damit rechnen, dass sie nach der Rückkehr nach Deutschland noch zur Kasse gebeten werden. Das sollten Urlauber dazu wissen.

Zu den unbeliebtesten Souvenirs aus den Ferien gehören zweifelsohne Strafzettel. Ob zu schnell unterwegs oder nur kurz falsch geparkt, auch im Ausland gibt es dafür ein Knöllchen. Die entsprechende Zahlungsaufforderung tritt häufig erst dann ein, wenn die erholsamen Tage schon wieder vorbei sind. Während diese Briefe lange Jahre ignoriert werden konnten, sind diese Zeiten längst vorbei.

Darauf weißt aktuell die Bezirksregierung Köln hin, die die Bußgeldbescheide aus dem Ausland an die Autofahrer in NRW zustellt. Noch bis 2009 konnten Falschparker beispielsweise darauf setzen, dass die Bescheide in Nordrhein-Westfalen nicht vollstreckt wurden. Seit 2010 hat sich dies jedoch geändert, fast alle EU-Länder können nun Verkehrsverstöße von Ausländern vollziehen.

700 Fälle aus Italien pro Monat

Bemerkbar macht sich dies beispielsweise anhand von Zahlen aus Italien, so die Behörde. Die Zustellungen aus dem Land am Mittelmeer hätten sich in den letzten fünf Jahren insgesamt verdreifacht. Während 2007 noch 849 Fälle im gesamten Jahr an die Bezirksregierung übermittelt wurden, haben die Mitarbeiter derzeit rund 700 Fälle im Monat zu bearbeiten. Hintergrund sei eine EU-Aufforderung an Italien, Verkehrsdelikte stärker zu überwachen.

Eingetrieben werden allerdings nur Bußgelder aus dem Ausland ab einer Höhe von 70 Euro, so der ADAC. Diese Grenze gelte jedoch für das Bußgeld plus die anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen, die allein unter diesem Wert liegen, geahndet werden können. Anders sieht es bei unseren Nachbarn aus Österreich aus: Urlauber, die dort erwischt werden, sind bereits ab 25 Euro dran.

Bußgelder im Ausland oftmals höher

Die Strafgelder im Ausland können zudem deutlich höher als hierzulande sein. Wer in Deutschland beispielsweise 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden hingegen bereits mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen kostet das Vergehen mindestens 420 Euro. Punkte in Flensburg oder der Entzug des Führerscheins drohen allerdings bei Bußgeldern aus dem Ausland allerdings nicht.

Wer die Strafe nicht bezahlt, könnte beim nächsten Urlaub eine unangenehme Überraschung erleben. Die Bußen bleiben vollstreckbar, in Italien beispielsweise verjähren sie erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Bei einer Verkehrskontrolle oder der Einreise ins Land können die Strafgebühren direkt kassiert werden. Zudem können sich nicht gezahlte Bußgelder erhöhen, auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs sei möglich. Dann könnte aus der unangenehmen schnell eine böse Überraschung werden.

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