Verkehr Betrunkene gehören auf die Rückbank

Bonn · Auch während der fünften Jahreszeit muss Auto gefahren werden. Alkoholisierte Narren nehmen da am besten auf der Rückbank platz. Warum, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat.

 Alkoholkontrolle: Auch wenn der Fahrer nüchtern ist - die Gefahren, die von betrunkenen Beifahrern ausgehen, sind nicht zu unterschätzen.

Alkoholkontrolle: Auch wenn der Fahrer nüchtern ist - die Gefahren, die von betrunkenen Beifahrern ausgehen, sind nicht zu unterschätzen.

Foto: DVR/dpa/tmn

Nüchterne ans Steuer, Betrunkene auf die restlichen Sitze: Nicht nur in der Karnevalszeit ist das ein guter Grundsatz, um alkoholbedingte Unfälle zu vermeiden.

Doch sollten Autofahrer das Risiko, das von betrunkenen Beifahrern ausgehen kann, nicht unterschätzen, warnt Martin Frankenstein vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Bonn (DVR). "Ist man mit mehreren unterwegs, sollte der nüchterne Fahrer darauf achten, dass er den am wenigsten Betrunkenen neben sich sitzen hat." Idealerweise fahren Betrunkene auf der Rückbank mit.

Aus rechtlicher Sicht droht Fahrern, die alkoholisierte Narren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen lassen, allein deshalb keine Strafe, erklärt Markus Schäpe, Verkehrsjurist beim ADAC. Der einzige Fall, in dem das Recht betrunkene Beifahrer verbiete, sei beim Begleiteten Fahren ab 17. Hier gelte ebenfalls die 0,5-Promille-Grenze.

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