World Conference Center Bonn Stadt prüft Klage gegen Thielbeer

BONN · Bei der Stadt Bonn rüstet man sich offenbar für zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegen externe Dienstleister und städtische Angestellte rund um das Desaster in Sachen World Conference Center Bonn (WCCB). In diesem Zusammenhang ist auch eine Entscheidung des Stadtrats am Donnerstagabend in nicht-öffentlicher Sitzung zu sehen.

Die Fraktionen lehnten einen Vorschlag des ehemaligen WCCB-Beraters Michael Thielbeer einstimmig ab, der darauf hinaus lief, dass die Stadt für eine Extra-Zahlung von 50 000 Euro alle möglichen Ansprüche gegen Thielbeer als erledigt betrachtet.

Zur Vorgeschichte: Die Wirtschaftsstrafkammer Bonn hatte im noch laufenden Verfahren gegen ursprünglich vier Angeklagte das gegen Thielbeer im Mai 2012 nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung eingestellt - gegen eine Geldauflage von 150.000 Euro, wovon er 100.000 an die Landeskasse und weitere 50 000 "zur Schadenswiedergutmachung" wahlweise an die Stadt oder an die Landeskasse zahlen sollte.

Laut Gerichtssprecher Philipp Prietze hat Thielbeer die 100.000 Euro an die Landeskasse gezahlt, die übrigen 50 000 lägen zur Zahlung bereit. Gezahlt wurde noch nicht, weil die Stadt ihre Bereitschaft verweigerte, das Geld als Teil einer außergerichtlichen Entschädigungszahlung zu akzeptieren.

Auch Thielbeers freiwillige Aufstockung um weitere 50.000 auf 100.000 Euro hat an der städtischen Haltung nichts geändert. Die Stadt gestern: "In Sachen Thielbeer wird die Stadt ihre Prüfungen fortsetzen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte tun kann." Die Einstellung eines Verfahrens nach Paragraf 153a gilt als "Freispruch 2. Klasse" und ein Betroffener weiterhin als nicht vorbestraft. Mit der Auflage einer Geldzahlung ist dann der Rechtsfrieden wiederhergestellt und "das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt". Eine Einstellung nach Paragraf 153 hätte vorausgesetzt, dass es im Verfahren keinerlei Schuldfeststellungen gegeben hätte.

Rechtsanwalt Thielbeer hatte für die Stadt Bonn mögliche WCCB-Investoren geprüft. 2005 bewertete er in einem Schreiben an die städtische Projektgruppe die SMI Hyundai Corporation des "Investors" Man-Ki Kim. Dazu das Rechnungsprüfungsamt (RPA) im April 2010: "Es wird dargestellt, dass die Hyundai-Gruppe zu den 100 umsatzstärksten Industrieunternehmen der Welt gehört." Im Wortlaut aus Thielbeers Fazit: "Im Hinblick auf die finanzielle Absicherung des Projektes ist der Konzernhintergrund Hyundai ein deutliches Plus gegenüber allen anderen denkbaren Konstellationen.

Unabhängig davon, dass bereits durch den Namen auf den Gesellschafterhintergrund hingewiesen wird und dies auch in gewisser Weise als Verpflichtung von Hyundai zu sehen ist, kann durch eine Patronatserklärung die Stellung der Stadt Bonn im Hinblick auf das langfristige Betreiberrisiko erheblich verbessert werden." Zum WCCB-Betrieb kam es nicht, weil der Bau 2009 durch eine Insolvenzwelle der Firmen gestoppt wurde. Zuvor hatte es weder eine Patronatserklärung gegeben, noch konnte die Sparkasse KölnBonn eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Weltkonzern Hyundai verifizieren.

WCCB: Vergabekammer entscheidet zugunsten der Stadt Bonn:
Erleichterung bei der Bonner Stadtspitze: Sie ist ihrem Ziel, das World Conference Center Bonn (WCCB) nach fast dreijährigem Baustillstand fertigstellen zu können, einen großen Schritt näher gekommen. Das erfuhr der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstagabend.

Marion Duisberg, Vize-Chefin des städtischen Gebäudemanagements, berichtete, dass die Vergabekammer bei der Bezirksregierung den Nachprüfungsantrag eines Mitbewerbers bei der Ausschreibung und Vergabe um den Auftrag des Generalplaners zurückgewiesen habe. Der Stadt war eine angebliche Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen worden. Jetzt soll die Bewerbergemeinschaft, der der Rat bereits im September den Zuschlag erteilt hatte, zum Zuge kommen.

„Die Entscheidung der Vergabekammer ist für uns ein positives Signal“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch. „Wir werden alles daran setzen, so schnell wie möglich mit dem Weiterbau zu beginnen.“ Er hofft, dass die durch das Verfahren vor der Vergabekammer eingetretene zeitliche Verzögerung von zwei Monaten wieder kompensiert werden kann.

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