WCCB-Prozess Naujoks muss Anwälte selbst zahlen

Bonn · Der frühere städtische Gebäudemanager Friedhelm Naujoks bleibt auf 30.000 Euro für seine Verteidigung im WCCB-Prozess sitzen. Der Stadtrat lehnte am Donnerstagabend in geheimer Abstimmung den Vorschlag der Stadtverwaltung ab, die Kosten von der Kommune tragen zu lassen.

Friedhelm Naujocks (links) mit seinem Verteidiger Frank Seebode 2013 im Landgericht Bonn.

Friedhelm Naujocks (links) mit seinem Verteidiger Frank Seebode 2013 im Landgericht Bonn.

Foto: Roland Kohls

Er war mit rund 160.000 Euro Jahresgehalt einer der bestbezahlten städtischen Angestellten - und eine der umstrittensten Personen der jüngeren Bonner Geschichte. Friedhelm Naujoks, der Ex-Chef des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB), einst als "Macher" in die Bundesstadt geholt, stand im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) und wegen des Einbaus von Legionellenanlagen in Schulgebäuden vor Gericht. Als die Stadt ihm kündigte, wehrte er sich vor dem Arbeitsgericht - mit Erfolg. Dann einigte man sich auf einen Auflösungsvertrag.

Jetzt wollte Naujoks, dass die Stadt rund 30.000 Euro Anwaltskosten aus dem WCCB-Prozess übernimmt. Im Herbst hatte die 7. Kammer des Landgerichts das Verfahren gegen ihn und zwei weitere SGB-Mitarbeiter gegen Geldauflage nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft warf Naujoks, der für das WCCB-Controlling zuständig war, unter anderem vor, Architektenrechnungen über rund 750.000 Euro abgesegnet zu haben, obwohl sie doppelt eingereicht worden seien. Die Richter begründeten die Einstellung damit, dass die Schuld der Angeklagten im Fall einer Verurteilung als gering einzustufen sei.

Das sehen viele Ratspolitiker wohl anders. Im nichtöffentlicher Sitzung lehnten sie am Donnerstag den Vorschlag der Verwaltung ab, die WCCB-Anwaltskosten für Naujoks zu tragen. Nach GA-Informationen hatten die Grünen geheime Abstimmung verlangt, die mit 50:23 Stimmen gegen die Übernahme ausging. Für die zwei früheren Mitarbeiter von Naujoks dagegen soll die Stadt 78.000 Euro und 6000 Euro tragen.

Die Grünen-Fraktion habe sich im Vorfeld gegen die Zahlung ausgesprochen, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt gestern. Naujoks habe der Stadt mit "beachtlichen Fehlleistungen" hohen Schaden zugefügt. Die Grünen hatten schon die Kostenübernahme für die ehemaligen WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler strikt abgelehnt, deren Verfahren ebenfalls gegen Geldauflage eingestellt worden war.

Im Juni setzten CDU und SPD im Rat jedoch für beide die Übernahme der Anwaltskosten durch: für Hübner etwa 534.000, für Zwiebler rund 369.000 Euro, wie aus einer vertraulichen Mitteilung der Verwaltung hervorgeht. Laut diesem Papier hat die Stadt für Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann rund 179 000 Euro Anwaltskosten getragen.

Die FDP war im Sommer mit dem Versuch gescheitert, Hübner und Zwiebler zumindest einen Teil der Kosten selbst zahlen zu lassen. Diese Lösung hätte Fraktionschef Werner Hümmrich (FDP) auch am Donnerstag bevorzugt. "Wir haben in der Fraktion vorab keine Festlegung getroffen", sagte er. Bernhard Wimmer (Bürger Bund) hält ebenfalls nur eine Teilübernahme der Kosten für akzeptabel. Den Naujoks-Beschluss begrüßte er am Freitag ausdrücklich.

Ganz anders Dieter Schaper, SPD-Sprecher im SGB-Ausschuss: "Man hat an Naujoks auf unfaire Weise ein Exempel statuiert", sagte er. Es sei falsch, ihn anders zu behandeln als seine beiden Ex-Mitarbeiter oder Hübner und Zwiebler. Laut Presseamt war der Rat in dieser Ermessensentscheidung allerdings völlig frei.

Die Linkspartei lehnt die Kostenübernahmen grundsätzlich ab. Aus ihrer Sicht regelt der entsprechende Runderlass der Landesregierung ganz klar, dass im Fall der Verfahrenseinstellung nach Paragraf 153 a die Angeklagten allein zahlen müssen. Die Stadtverwaltung beruft sich aber auf einen Passus, in dem es heißt, dass die Kommune bei geringer Schuld die Kosten übernehmen könne.

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