Verfahren gegen Ex-Gebäudemanager Friedhelm Naujoks soll 15.000 Euro zahlen

BONN · Die Staatsanwaltschaft hat dem Vorschlag des Landgerichts Bonn zugestimmt, das Verfahren im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal gegen den ehemaligen städtischen Gebäudemanager Friedhelm Naujoks und zwei städtische Mitarbeiter gegen Auflage nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung vorläufig einzustellen.

Das teilte Gerichtssprecher Bastian Sczech am Mittwoch mit. Mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist Sczech zufolge auch die Verteidigung aller drei Angeklagten.

Danach wird die 7. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bonn das Verfahren im sogenannten dritten WCCB-Prozess gegen Naujoks und seine Mitarbeiter einstellen, sobald Naujoks und die beiden anderen Angeklagten die Auflagen erfüllt haben. Nach Angaben des Gerichts soll Naujoks innerhalb von einem Monat rund 10.000 Euro an die Landeskasse sowie weitere 5000 Euro an den "Maßstab - Verein für eine soziale Zukunft" zahlen, insgesamt rund 15.000.

Den beiden Mitangeklagten wurde auferlegt, jeweils 5000 Euro an die Landeskasse zu zahlen. Kommen die Angeklagten diesen Auflagen nicht in der vorgegebenen Zeit nach, so werde das Verfahren gegen sie fortgesetzt, erklärte Sczech.

Wie berichtet, hatte die Wirtschaftsstrafkammer einen Teil der Anklage gegen Naujoks und seine Mitarbeiter ohnehin nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Übriggeblieben waren so nur noch drei Tatvorwürfe: Laut Anklage sollen sie zwischen November 2008 und Juli 2009 unberechtigte Rechnungen über Architektenleistungen wider besseren Wissens beziehungsweise ohne Prüfung zur Anweisung freigegeben haben, die auf Veranlassung des ebenfalls angeklagten früheren WCCB-Bauchefs Young-Ho Hong doppelt abgerechnet worden sein sollen. So sollen unberechtigte Zahlungen in Höhe von insgesamt 750.000 Euro an die Gesellschaft Hongs bewirkt worden sein.

Ausschließlich WCCB-Bauchef Hong auf der Anklagebank?

Der Einstellung des Verfahrens liegt laut Sczech zu Grunde, dass - im Falle einer Verurteilung - das Maß der persönlichen Schuld Naujoks und seiner beiden Mitarbeiter als eher gering zu werten wäre. Darüber hinaus habe die Kammer folgende weitere Aspekte erwogen: Die Angeklagten hätten nicht im Eigeninteresse gehandelt, es sei ihnen nicht um persönliche Bereicherung gegangen - eine solche hätten sie auch nicht erlangt. Ferner würden die vorgeworfenen Taten einige Zeit zurückliegen.

Damit wird aller Voraussicht nach bei Beginn des dritten und letzten WCCB-Prozesses am 19. November ausschließlich der frühere WCCB-Bauchef Hong auf der Anklagebank im Landgericht sitzen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem Anstiftung zu Untreue und Parteiverrat sowie Betrug vor.

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