Grundsteuer B in Bad Honnef Stadt will Hausbesitzer zur Kasse bitten

Bad Honnef · Da kommt ganz schön was zu auf die Hausbesitzer in Bad Honnef: In ihrem Änderungspapier zum Haushalt 2016 und zum Haushaltsicherungskonzept 2017 schlägt die Stadtverwaltung vor, die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke massiv anzuheben.

 Auf höhere Grundbesitzabgaben müssen sich wohl die Hauseigentümer in Bad Honnef einstellen.

Auf höhere Grundbesitzabgaben müssen sich wohl die Hauseigentümer in Bad Honnef einstellen.

Foto: dpa

Statt bisher 520 von Hundert nach der letzten Anhebung 2015 soll die Bemessungszahl 690, beziehungsweise sogar 750 gelten – so lautet der Vorschlag der Verwaltung.

Zur Begründung führt die von Bürgermeister Otto Neuhoff geführte Rathaus-Mannschaft ins Feld: Unter anderem die gestiegenen Kosten auf dem Sektor Asyl brächten den Finanzplan derart ins Wanken, dass der angestrebte Haushaltsausgleich 2017 ohne diese Mehreinnahmen nicht zu schaffen sei. Kaum ist das Papier auf dem Markt, regt sich Widerstand gegen die geplante Anhebung. Ob sie kommt, darüber hat am kommenden Donnerstag der Stadtrat zu entscheiden. Nachdem die Haushaltsberatung vom Haupt- und Finanzausschuss vor einigen Wochen vertagt worden war, muss nun das Stadtparlament über das Werk entscheiden.

Problem, so die Verwaltung: Werde der Ausgleich nicht geschafft, sei der Haushalt nicht genehmigungsfähig. Bad Honnef würde dann unter der Kuratel der Aufsichtsbehörden stehen. Richten sollen es nun offenkundig vor allem die Hausbesitzer. Bad Honnef befindet sich damit im Rhein-Sieg-Kreis in „guter“ Gesellschaft, wie das Beispiel Siegburg belegt. Die Bad Honnefer Stadtverwaltung führt allem voran die Kosten auf dem Sektor Asyl an. Mit Datum vom 11. Februar habe der Städte- und Gemeindebund über den aktuellen Erlass des Innenministeriums vom gleichen Tag informiert. Aufgrund der damit kurzfristig vorliegenden Informationen sei die Ertragsseite nochmals neu berechnet worden.

Ergebnis: Der Betrag, den Bad Honnef aufgrund des Flüchtlingszustroms erstattet bekommt, habe sich 2016 nochmals um 173 000 Euro reduziert. Ursache sei, dass sich die Landespauschale zwar um zehn Prozent erhöhe, die Auszahlung sich aber nach dem Zuweisungsschlüssel bemesse. Da sich dieser nicht erhöht habe und eigene Prognosen nicht mehr anerkannt würden, erhalte die Stadt 3,069 Millionen Euro und damit die erwähnten 173 000 Euro weniger.

Gestiegen seien zugleich die Ausgaben für Personal, und auch die Unterbringung von Flüchtlingen schlage sehr zu Buche. Unter dem Strich bedeute das, so die Verwaltung in ihrer Vorlage zum Stadtrat: „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, insbesondere durch die Erstattungsproblematik nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz“, verändere sich der Jahresfehlbedarf 2016 von minus 3 232 991 Euro auf minus 6 307 291 Euro.

2017 war auf Grundlage der „alten“ Zahlen eigentlich ein leichtes Plus von 923 159 Euro prognostiziert, nun lande man wieder bei einem Minus von 123 841 Euro. „Somit ist der Ausgleich des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2017 nicht gegeben und mithin nicht mehr genehmigungsfähig“, teilt die Verwaltung mit.

Um dennoch den Haushaltsausgleich zu schaffen, macht sie zwei Alternativvorschläge: eine Anhebung der Grundsteuer B auf 730 von Hundert oder alternativ auf 690 von Hundert.

Die Verwaltung: „In Anbetracht der Tatsache, dass in den letzten Jahren eine erhebliche Wertsteigerung auf dem Bad Honnefer Immobilienmarkt zu verzeichnen war und darüber hinaus seit dem Haushaltsjahr 2004 nur drei Anpassungen der Grundsteuer B erfolgten (2011 auf 420 v. H., 2013 auf 470 sowie 2015 auf 520), ist eine nochmalige Steuererhöhung als Beitrag zum Ausgleich des Haushaltsicherungskonzeptes 2017 gerechtfertigt . . .“

Mit der Anhebung auf 730 von Hundert ergebe sich 2017 ein Überschuss von rund 900 000 Euro, „dies entspricht dem Niveau des ursprünglichen Haushaltsentwurfes“. Bei einer Anhebung auf 690 von Hundert liege der Überschuss noch bei rund 500 000 Euro. Mit einem Jahresüberschuss unterhalb der 500 000-Euro-Grenze zu planen, sieht die Verwaltung „als nicht vertretbar an“.

Der Stadtrat tagt am Donnerstag, 25. Februar, ab 18 Uhr im Rathaus. Die Sitzung ist öffentlich.

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