Lufthansa gewinnt Vielflieger-Prozess um Bonusmeilen

Köln · Bonusmeilen-Sammler müssen eine Abwertung ihres Kontos hinnehmen. So hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit ein Urteil aus erster Instanz aufgehoben. Doch der klagende Vielflieger peilt schon den Gang zum Bundesgerichtshof an.

 Nach Ansicht der Richter bringt die Änderung der Bonusmeilen-Bedingungen einigen Kunden Nachteile - anderen jedoch Vorteile. Der Kläger müsse daher die Abwertung seines Kontos akzeptieren. Foto: Andreas Gebert

Nach Ansicht der Richter bringt die Änderung der Bonusmeilen-Bedingungen einigen Kunden Nachteile - anderen jedoch Vorteile. Der Kläger müsse daher die Abwertung seines Kontos akzeptieren. Foto: Andreas Gebert

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Die Lufthansa hat einen Prozess um ihr Bonusmeilensystem gewonnen. Das Oberlandesgericht Köln wies am Dienstag (8. Januar) die Klage eines Vielfliegers ab, dessen Meilenkonto abgewertet worden war. Gleichzeitig ließ das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der Vielflieger Tobias Eggendorfer sagte, er werde "aller Voraussicht nach" tatsächlich vor die höchste Instanz ziehen.

Eggendorfer sammelt Bonusmeilen, um sie als Rabatt für neue Flüge einzulösen. Anfang 2011 hatte die Lufthansa die Bedingungen dafür verändert, wodurch Eggendorfer 15 bis 20 Prozent mehr Bonusmeilen für Business- und First-Class-Flüge einlösen muss als vorher. Dieses Vorgehen hält der Professor für rechtswidrig, weshalb er die Lufthansa verklagt hat. In erster Instanz setzte er sich vor dem Landgericht Köln durch, doch das Oberlandesgericht vertrat nun im Berufungsverfahren eine andere Ansicht.

Demnach darf man Eggendorfers Fall nicht isoliert betrachten, da er mit ungefähr 900 000 angesammelten Bonusmeilen ein ausgesprochener Vielflieger sei. Nach Meinung des Gerichts muss man sich ansehen, was die Umstellung für den durchschnittlichen Kunden bedeutet. Und da stelle sich die Sache so dar, dass der eine Kunde Nachteile habe, der andere Vorteile. Dass die Umstellung schon einen Monat nach der ersten Ankündigung in Kraft trat, hält das Oberlandesgericht nicht für problematisch. Das Landgericht hingegen hatte eine Vorlaufzeit von vier Monaten für nötig erachtet.

Das bieten Airlines VielfliegernDie meisten Airlines bieten Vielfliegern Bonusprogramme, doch die Bedingungen variieren je nach Fluggesellschaft - ein Überblick:

Lufthansa: Das Miles&More-Programm unterscheidet zwischen Status- und Prämienmeilen. Statusmeilen können nur für gekaufte und abgeflogene Tickets erworben werden, Prämienmeilen dagegen auch bei Partnern wie Hotels oder Mietwagenfirmen. Eingelöst werden die Prämienmeilen entweder für Upgrades, Prämienflüge oder Sachprämien. Die Meilen verfallen im Normalfall nach drei Jahren.

Germanwings: Die Lufthansa-Tochter ist an das Miles&More-Programm der Mutter angeschlossen. Daneben gibt es ein eigenes Vielflieger-Programm, den Boomerang-Club. Für jeden Euro Umsatz werden 10 Meilen gutgeschrieben, ab 10 000 Meilen gibt es einen Freiflug. Club-Mitglieder genießen zudem Vorteile wie eine schnellere Abfertigung.

Air Berlin: Hat ein ähnliches System wie Lufthansa. Auch hier sammeln Vielflieger mit der Topbonus-Karte Status- und Prämienmeilen. Ab 3000 Prämienmeilen gibt es einen One-Way-Flug gratis. Die Prämienmeilen verfallen außer bei Goldstatus-Kunden nach drei Jahren. Statusmeilen gelten je zwölf Monate.

Condor: Auch bei Condor lassen sich Meilen für das Miles&More-Programm sammeln. Damit können ebenso Flüge gebucht oder Upgrades vorgenommen werden.

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