Keine Streiks am Hamburger Flughafen bis Donnerstag

Hamburg · Nach den Streiks an den Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und Köln/Bonn bekommen Passagiere, Flughäfen und Airlines ein paar Tage Atempause. Offen bleibt, ob sich die Tarifparteien für die Sicherheitskräfte bald einigen können.

 Tower des Hamburger Flughafens: Bis Donnerstag soll es am Airport der Hansestadt keine weiteren Streiks geben. Foto: Marcus Brandt

Tower des Hamburger Flughafens: Bis Donnerstag soll es am Airport der Hansestadt keine weiteren Streiks geben. Foto: Marcus Brandt

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Am Hamburger Flughafen wird es bis zum kommenden Donnerstag (28. Februar) keine Streiks der privaten Sicherheitskräfte geben. Das teilte die Gewerkschaft Verdi mit. Die Tarifkommission der Gewerkschaft habe einen entsprechenden Beschluss gefasst, nachdem für diesen Tag ein neues Spitzengespräch zwischen Verdi und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) vereinbart wurde.

Verdi fordert für die rund 600 Beschäftigten der Personen- und Gepäckkontrolle einen Stundenlohn von 14,50 Euro. Die Arbeitgeber haben 12,75 Euro sowie im kommenden Jahr 13,50 Euro pro Stunde angeboten. Im Zuge des Tarifkonflikts haben die Sicherheitskräfte den Flughafen bereits an vier Tagen in diesem Jahr bestreikt und damit weitgehend lahmgelegt.

In Nordrhein-Westfalen, dem zweiten Schauplatz des Tarifkonfliktes, will Verdi bis Dienstag (26. Februar) eine Streikpause einlegen. Wegen eines sechseinhalbstündigen Streiks waren am Donnerstag in Düsseldorf und Köln/Bonn wieder fast 100 Flüge gestrichen worden. Mehrere tausend Passagiere waren betroffen.

Preisnachlass für verpasste HotelnachtEntgeht Pauschalurlaubern wegen eines Streiks am Flughafen eine Hotelnacht am Urlaubsort, dürfen sie den Reisepreis mindern. Der Veranstalter müsse den Preis der Reise um die entgangene Nacht senken, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. "Bei Pauschalreisen buchen Sie ja das ganze Paket. Die Flugleistung ist nur ein Teil davon." Dass der Veranstalter für den Streik nichts kann, spielt dabei keine Rolle: "Bei Minderungsansprüchen geht es nur um den schlichten Vergleich von Soll und Ist." Der Gast sollte die Minderung möglichst schon vor Ort vom Veranstalter fordern. Spätestens nach der Reise sollte er das aber schriftlich nachholen.

Individualreisende bleiben allerdings auf den Kosten sitzen, wenn sie wegen eines Streiks eine schon gebuchte Nacht am Urlaubsort verpassen. Denn Streiks seien außerordentliche Umstände, sagt Degott. Außerdem bringt die Fluggesellschaft den Passagier ja ans Ziel - nur eben später. Auch mit einer verspäteten Beförderung erfüllt die Airline in diesem Fall den Vertrag.

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