EU-Gericht: Bahnkunden müssen Infos über Verspätungen bekommen

Luxemburg · Bahnunternehmen in Europa müssen ihre Kunden zeitnah über Anschlusszüge informieren - auch wenn diese von anderen Anbietern betrieben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Reisende müssen zeitnah über Anschlusszüge informiert werden - auch wenn diese zu anderen Anbietern gehören. Bei der Deutschen Bahn soll das bereits Praxis sein. Foto: Matthias Schrader

Reisende müssen zeitnah über Anschlusszüge informiert werden - auch wenn diese zu anderen Anbietern gehören. Bei der Deutschen Bahn soll das bereits Praxis sein. Foto: Matthias Schrader

Foto: DPA

Bahnunternehmen in Europa haben die Pflicht, Reisende über Verspätungen und Ausfälle der wichtigsten Verbindungen zu unterrichten, urteilte das oberste EU-Gericht am Donnerstag (22. November) in Luxemburg (Rechtssache C-136/11). Die Informationen dazu müssen die Betreiber der Schienennetze zur Verfügung stellen. Bei der Deutschen Bahn, deren Infrastruktur-Sparte das deutsche Schienennetz betreibt, ist dies nach Angaben einer Sprecherin bereits Praxis.

Im konkreten Fall ging es um das österreichische Unternehmen Westbahn. Es betreibt eine Verbindung von Wien nach Salzburg und wollte seine Kunden auch über die Verspätungen von Anschlusszügen anderer Unternehmen informieren. Die entsprechenden Daten wollte Westbahn vom Betreiber des Schienennetzes erhalten, der ÖBB-Infrastruktur AG. Diese lehnte die Herausgabe jedoch ab und empfahl der Westbahn, sich mit den anderen Bahnunternehmen auf einen Austausch der Daten zu einigen.

Die Luxemburger Richter beschlossen, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, allen Anbietern Echtzeitdaten zu den Verspätungen der wichtigsten Anschlussverbindungen zur Verfügung zu stellen. Die österreichische Schienen-Control Kommission, die über die Beschwerde der Westbahn entscheiden muss, hatte das oberste EU-Gericht um Auslegung der Verordnung zu Fahrgastrechten gebeten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort