Unfall von Keeper Trapp: Eintracht und DFB einigen sich

Frankfurt/Main · Nach dem Unfall von Torhüter Kevin Trapp bei Werbeaufnahmen haben sich Eintracht Frankfurt und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf eine Entschädigung verständigt.

 Kevin Trapp war bei Werbeaufnahmen mit der U 21 unglücklich gestürzt. Foto: Fredrik von Erichsen

Kevin Trapp war bei Werbeaufnahmen mit der U 21 unglücklich gestürzt. Foto: Fredrik von Erichsen

Foto: DPA

Man habe sich in der vergangenen Woche "abschließend auf eine Kompensation" für den verletzungsbedingten Ausfall des Keepers geeinigt, erklärte der hessische Bundesligist in einer Pressemitteilung. Die Vereinbarung, zu deren Details beide Seiten Stillschweigen vereinbart haben, setze die Verhandlungsergebnisse um, die bereits vor Jahresfrist mit dem DFB vorübergehend erzielt worden seien.

Trapp war im März vergangenen Jahres bei Werbeaufnahmen mit der U 21-Nationalmannschaft so unglücklich gestürzt, dass er sich den vierten Mittelhandknochen und den Mittelfinger an der linken Hand gebrochen hatte. Er musste operiert werden und fiel wochenlang aus.

In Frankfurt war die Aktion auf Kritik und Unverständnis gestoßen. Nach damaliger Aussage von Vorstandschef Heribert Bruchhagen war Trapp mit Stollenschuhen auf einem glatten Steinboden weggerutscht, die Aufnahmen seien von einer Agentur im Auftrag eines DFB-Sponsors organisiert worden. "Es spricht vieles dafür, dass das nicht sehr professionell abgelaufen ist", hatte Bruchhagen gesagt.

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