18-Jähriger muss für Tod der Schülerin büßen

Er ließ die 14-Jährige mit seinem Roller fahren - Richterin: Das passiert ständig und ist gefährlich

Bornheim-Merten/Bonn. Es war eine typische Situation unter Jugendlichen: Man hängt zusammen rum, manche fahren ein flottes Zweirad, andere sind dafür noch zu jung und betteln die Besitzer an: "Lass mich auch mal eine Runde drehen."

Die Erfüllung eines solchen Wunsches endete am Abend des 11. Mai 2002 in Bornheim-Merten auf dem Dorfplatz für eine Schülerin tödlich und wurde vor allem für den damals 17-jährigen Rollerbesitzer zum Albtraum: Die 14-Jährige verunglückte vor seinen Augen und starb wenig später ( der GA berichtete). Nun musste er sich vor einem Bonner Jugendschöffengericht verantworten - wegen fahrlässiger Tötung und Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Zu seinem Schutz fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie vom Gesetz in Verfahren gegen Jugendliche unter 18 vorgesehen. Das Gericht machte auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch, Medienvertreter als Beobachter zuzulassen. Der Jugendliche und seine Familie, so die Gerichts-Pressestelle, hätten seit dem Unfall unter den Reaktionen der Umgebung sehr zu leiden. Die Mutter des Opfers, die durch den Unfall ihr einziges Kind verlor, nahm am Prozess teil.

Pressesprecher Daniel Radke teilte auf Anfrage mit, was im Prozess geschehen war und welches Urteil gefällt wurde: Der junge Mann, der immer wieder gegen seine Tränen ankämpfte, gab zu, dass er dem Mädchen auf dessen Drängen die Schlüssel für den Roller gegeben hatte. "Aber in fünf Minuten bist du wieder da", habe er der 14-Jährigen, die wenige Tage später Geburtstag hatte, eingeschärft.

Er sei erleichtert gewesen, als sie sieben Minuten später wieder auf ihn und die Gruppe zugefahren sei. Dann sei alles ganz schnell gegangen: Sie habe in den Kreisverkehr einbiegen wollen, die Kurve nicht gekriegt, sei von der Fahrbahn abgekommen und gegen den Ampelmast geprallt.

Rechtlich war für das Gericht klar: Der heute 18-Jährige hatte den Unfall und den Tod des Mädchens fahrlässig verschuldet, weil er sie auf dem Roller hatte fahren lassen, obwohl er wusste, dass sie keine Fahrererlaubnis und nicht die nötige Fahrpraxis hatte.

Schwierig war für das Gericht jedoch die Frage: Was soll mit dem jungen Mann geschehen, der so unter dem Tod des Mädchens leidet, dass er eine Therapie begonnen hat? Zweimal ist er bisher wegen - allerdings geringfügiger - Verkehrsvergehen bestraft worden.

Den Antrag des Staatsanwalts, der sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung wegen besonders schwerer Schuld und schädlicher Neigungen gefordert hatte, empfand das Gerichts als zu hoch. Denn: Er habe zwar den Tod des Mädchens verschuldet, aber fahrlässig.

Was er getan hat, so die Richterin, ist eine weit verbreitete jugendtümliche Leichtfertigkeit, die jeden Tag passiert. Tragisch ist, was schließlich daraus entstand, aber das hat er nicht verschuldet, denn gefahren ist das Mädchen selbst. Aber die Richterin warnte: "Es kann passieren, und deshalb ist es so gefährlich."

Der Auszubildende wurde schließlich vom Richter verwarnt und zu insgesamt 150 Sozialstunden und 450 Euro Geldbuße verurteilt. Das Geld muss er an den Verein zahlen, der Verkehrstrainingskurse für Jugendliche organisiert. Den musste er auch schon einmal absolvieren. Außerdem erhielt er drei Monate Fahrverbot. Er und auch der Ankläger nahmen das Urteil des Gerichts an.

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