Interview mit Brigitta Mehring Wann greift welche Versicherung?

Bonn · Ein Moment der Unachtsamkeit, einmal den Fuß falsch aufgesetzt – eine Verletzung ist schnell passiert. Doch wer übernimmt die Rechnung der Behandlung? Simon Bartsch und Laszlo Scheuch sprachen mit Brigitta Mehring und ihrem Team von der Arag-Versicherung.

Es kommt schnell zu einem Unfall auf dem Sportplatz. Wann zahlt die Krankenkasse? In welchem Moment greift eine Sportversicherung?
Brigitte Mehring: Die Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten für die medizinische Behandlung, wie zum Beispiel Arztkosten, Krankenhausaufenthalt und Reha-Maßnahmen. Die Sportversicherung zahlt bei Invalidität einen festen Betrag. Bei Vereinen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sportverletzung

zum Beispiel 200.000 Euro im Falle einer Vollinvalidität.

Wie oft greift eine Sportversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungen?
Mehring: Die Sportversicherung greift immer bei Sportausübung im Vereinsrahmen oder auf der Sportstätte des Vereins. Aber auch die Teilnahme an geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins ist versichert, zum Beispiel bei einer Siegesfeier. Bei diesen Veranstaltungen sind Vereinsmitglieder übrigens auch als Zuschauer und Begleiter versichert.

Ist es für jedermann ratsam, eine Extra-Versicherung abzuschließen?
Mehring: Ja. Die Sportversicherung über den Verein im Landessportbund Nordrhein-Westfalen kann nur als wertvolle unterstützende Leistung für die Vereinsmitglieder verstanden werden. Sie kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Hier ist jeder individuell aufgefordert, seinen Versicherungsbedarf zu ermitteln und abzudecken.

Wenn eine Verletzung gemeldet wird, was passiert dann?
Mehring: Zum Glück bleiben die meisten Sportunfälle ohne bleibenden Schaden. Trotzdem sollten alle Unfälle vom Verein umgehend gemeldet werden. In Nordrhein-Westfalen an das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW. Dort können die Schäden auch bequem online gemeldet werden. Wenn der behandelnde Arzt feststellt, dass gegebenenfalls eine Invalidität bleiben wird, ist dies dem Versicherungsbüro ebenfalls umgehend anzuzeigen. Es stehen zudem auch Zuschüsse für Zahn- und Brillenschäden in Aussicht.

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