Zuschauerausschluss für den 1. FC Spich Trainer Axel Linden: "Wir sind einfach nur erschüttert"

TROISDORF · Fußball-Bezirksliga: 1. FC Spich muss seine Heimspiele drei Monate lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten

 Vor leeren Rängen müssen Tobias Blum (rechts) und der 1. FC Spich in den nächsten drei Monaten im Waldstadion spielen.

Vor leeren Rängen müssen Tobias Blum (rechts) und der 1. FC Spich in den nächsten drei Monaten im Waldstadion spielen.

Foto: HENRY

"Wir sind verschaukelt und willkürlich behandelt worden. Wir sind einfach nur erschüttert." Axel Linden, Trainer und Abteilungsleiter des Fußball-Bezirksligisten 1. FC Spich, lässt seinem Ärger und seiner Enttäuschung freien Lauf. Nach einem Verbandsgerichts-Beschluss des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbands (WFLV) müssen die Gelb-Schwarzen ab sofort drei Monate lang - fast bis zum Saisonende - ihre Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Mit der Vollstreckung des Urteils beauftragte der WFLV den Fußball-Verband Mittelrhein (FVM).

An den Grund für die drakonische Strafe kann sich indes kaum noch einer erinnern. Es war am 17. November 2013 - noch zu Spicher Landesligazeiten -, als der FCS sein Heimspiel gegen den TuS Mondorf mit 1:4 verlor. Seinerzeit hatte der Schiedsrichter drei Spicher Akteure des Feldes verwiesen und wegen angeblicher übler Beleidigungen einen Zusatzbericht gefertigt. Außerdem, so erklärte der Referee später bei der Verhandlung der FVM-Spruchkammer, sei er in der Kabine eingeschlossen worden und habe sein Fahrrad, das er auf dem Vereinsgelände abgestellt habe, beschädigt im Wald wiedergefunden. Die Mittelrhein-Sportrichter verhängten daraufhin 500 Euro Ordnungsgeld gegen den FCS, sahen aber keine Bedrohung des Referees und erklärten sich in der "Fahrradaffäre" für nicht zuständig. Dieses Urteil war dem Spielleiter jedoch zu gnädig; er legte Berufung ein, wodurch der WFLV als übergeordnete Instanz tätig werden musste.

Resultat: Die WFLV-Sportrichter verdoppelten die Geldstrafe für die Spicher auf 1000 Euro. Weiterhin ordneten sie für die erste Mannschaft für die Dauer von drei Monaten ab Rechtskraft die Austragung der Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit an. "Diese Maßnahme wird auf die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage wird dem Verein 1. FC Spich aufgegeben, binnen einem Jahr ab Rechtskraft des Urteils dem Schiedsrichter den Sachschaden in Höhe von 182,80 Euro zu ersetzen", hieß es im WFLV-Urteil (der GA berichtete).

Die Gelb-Schwarzen gingen in die Revision beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), doch der Dachverband verwarf diese als unzulässig, obwohl der WFLV dem Club die Möglichkeit ausdrücklich offengehalten hatte. "Merkwürdig", meint Linden. Auf die folgende Aufforderung des westdeutschen Verbandes an die Spicher, nunmehr dem Referee den Sachschaden zu ersetzen, reagierten diese bereits im Januar ablehnend.

"Wir sind davon ausgegangen, dass ab Januar der Ausschluss der Öffentlichkeit in Kraft treten würde", sagt Linden. Doch da täuschte er sich: Der WFLV vertrat eine andere Rechtsauffassung, tagte Ende Februar und teilte dem FCS Anfang März mit, dass die drei Monate erst mit dem 3. März beginnen.

"Jetzt gibt es nur Verlierer", sagt Linden. "Ausgerechnet der FVM, der mit seinem erstinstanzlichen Urteil ja eigentlich eher auf unserer Seite steht, soll nun diesen Beschluss umsetzen." Zudem wisse er gar nicht, wie er die Fans ausschließen solle. "Die Gaststätte am Stadion ist öffentlich", erklärt er.

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