Streitfall wegen Bezirksliga-Aufstieg Rechtsstreit um Beueler Aufstieg noch immer ungeklärt

HENNEF · Das Fußball-Bezirkssportgericht hat die Berufung der beiden Sieg-Clubs 1. FC Niederkassel und FC Adler Meindorf abgelehnt und damit die Chancen auf einen Aufstieg des SV Beuel 06 nochmals bestätigt. Kritik gab es für das Kreissportsgericht Bonn.

Ausgerechnet die beiden Zeugen, die ein wenig Licht ins Dunkel hätten bringen können, glänzten durch Abwesenheit. Roman Wagner, Vorsitzender des Kreissportgerichts (KSG) Bonn, ließ sich bei der Berufungsverhandlung des Bezirkssportgerichts (BSG) unter Vorsitz von Norbert Schneider (FSV Neunkirchen-Seelscheid) in der Sportschule Hennef in Sachen Aufstieg oder Nichtaufstieg des SV Beuel 06 und/oder 1. FC Niederkassel in die Fußball-Bezirksliga ebenso wie sein Kollege Antonio Lahora entschuldigen.

Verbale Schelte bezogen die beiden dennoch – von allen Seiten. Schneider sprach von einem „Hau-Ruck-Verfahren, das jeglichen Vorschriften der Rechts- und Verfahrensordnung widerspricht“, von einem „Urteil auf Zuruf“ und einem „Urteil, dem es an der Wirksamkeit fehlt“; er wies die Berufung der Sieg-Clubs 1. FC Niederkassel und FC Adler Meindorf ab. Der Bonner Kreisvorsitzende Jürgen Bachmann nahm kein Blatt vor den Mund und erklärte: „Das KSG Bonn hat großen Mist gebaut.“

Klar scheint mittlerweile: Der Einspruch des SV Beuel 06 gegen die Wertung der verlorenen Partie gegen die SF Ippendorf wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Akteurs aufseiten der Ippendorfer ist begründet. Denn das KSG Bonn hätte den Kicker, der eine Woche zuvor im Match gegen VTA Bonn bereits zum zweiten Mal in dieser Saison „Rot“ gesehen hatte, nach den geltenden Vorschriften wegen einer Unsportlichkeit niemals lediglich für eine Woche beziehungsweise maximal ein Spiel sperren dürfen, sondern hätte ihn mindestens für zehn Tage „plus X für den Wiederholungsfall“, so Schneider, auf Eis legen müssen. Damit haben die Beueler weiterhin gute Karten auf den Aufstieg in die übergeordnete Klasse.

Noch keine Wertung des Ippendorf-Spiels

Doch wohlgemerkt: Über die Wertung der Begegnung Beuel gegen Ippendorf wurde nicht geurteilt; die Entscheidung darüber fällt noch beim Kreissportgericht Köln, das aufgrund von Befangenheit der Bonner Sportrichter in erster Instanz entschieden und dieses Verfahren abgetrennt hatte. Sollte jemand zu der Erkenntnis kommen, dass Ippendorf aufgrund der Veröffentlichung des vermeintlichen vorzeitigen Ablaufs der Sperre in den Amtlichen Mitteilungen des Fußball-Verbands Mittelrhein (FVM) kein Verschulden am Einsatz des Spielers treffe, „dann sind wir bei einem Wiederholungsspiel“, meinte Schneider.

Den größten Beifall heimste freilich Jürgen Bachmann ein, als er kundtat: „Ihr an der Sieg könnt nichts dafür, dass unser KSG Mist gebaut hat. Nach Absprache mit meinem Kollegen von der Sieg, Guido Fuchs, habe ich einen Brief an den FVM-Präsidenten geschrieben mit der Bitte, die Bezirksliga, Staffel 2, auf 17 Vereine aufzustocken.“ Schneider ließ seine Sympathie für diesen Vorschlag durchblicken, mahnte aber auch: „Wir können das nicht entscheiden, allenfalls dafür plädieren. Die Entscheidung liegt allein beim FVM-Präsidium.“

Aufgrund der Tragweite und Bedeutung der ganzen Angelegenheit ließ der BSG-Chef jedoch die Revision zu. Der 1. FC Niederkassel und der FC Adler Meindorf kündigten durch ihren Rechtsanwalt Michael Beitzel – pikanterweise FVM-Schiedsrichterlehrwart – bereits an, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Fristen für die Einlegung und Begründung der Revision wurden in Anbetracht der drängenden Zeit auf jeweils drei Tage verkürzt; dann ist das Verbandssportgericht am Zug.

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