USA stellen Auslieferungsantrag für Fußball-Funktionäre

Bern · Die US-Strafverfolger haben die Schweiz um die Auslieferung der sieben Ende Mai am Rande des FIFA-Kongresses in Zürich festgenommenen Fußball-Funktionäre ersucht.

 Sieben Funktionäre waren im Mai in Zürich am Rande des FIFA-Kongresses festgenommen worden. Foto: Ennio Leanza

Sieben Funktionäre waren im Mai in Zürich am Rande des FIFA-Kongresses festgenommen worden. Foto: Ennio Leanza

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Die formellen Anträge seien am Mittwochabend fristgerecht eingetroffen, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern mit. Alle sieben Beschuldigten hatten angekündigt, sich dagegen zu wehren.

Die der Korruption verdächtigen Funktionäre waren am 27. Mai in Zürich am Rande des Kongresses des Fußball-Weltverbandes festgenommen worden. Es handelt sich um den von den Cayman-Inseln stammenden Jeffrey Webb, den Uruguayer Eugenio Figueredo, Eduardo Li aus Costa Rica, den Nicaraguaner Julio Rocha, den Briten Costas Takkas, Rafael Esquivel aus Venezuela und den Brasilianer José Maria Marin. Die ranghöchsten Verdächtigen sind Webb und Figueredo, die zur Zeit der Festnahme FIFA-Vizepräsidenten waren.

Die US-Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von mehr als 100 Millionen Dollar. Die Verdächtigen sollen dafür den mutmaßlichen Schmiergeld-Zahlern die Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte zugeschanzt haben. Die Straftaten sollen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden sein.

Gegen FIFA-Chef Joseph Blatter wird offenbar nicht ermittelt. Unter dem Druck der Enthüllungen um den Weltverband hatte der Schweizer jedoch nur vier Tage nach seiner Wiederwahl sein Präsidenten-Amt zur Verfügung gestellt. Ein Nachfolger soll auf einem außerordentlichen Kongress gewählt werden.

Nach einer Anhörung durch die Polizei haben die Betroffenen 14 Tage Zeit, um zu den Auslieferungsersuchen Stellung zu nehmen. Diese Frist kann laut Bundesamt für Justiz in begründeten Fällen um 14 Tage verlängert werden. Eine etwaige Entscheidung, die Verdächtigen auszuliefern, könne beim Bundesstrafgericht sowie beim Bundesgericht als letzter Instanz angefochten werden, hieß es.

Parallel zu den US-Ermittlungen hatte die Schweizer Generalstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren rund um die umstrittenen Vergaben der Weltmeisterschaften 2018 an Russland und 2022 an Katar eingeleitet.

Die FIFA selbst hatte im November Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Daraufhin war die Züricher FIFA-Zentrale durchsucht worden. Es bestehe der Verdacht auf kriminelle Misswirtschaft und Geldwäsche beim Vergabeprozess, hatte es geheißen. Beide Verfahren laufen getrennt voneinander.

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