Machata nach Kufen-Eklat rehabilitiert

Berchtesgaden · Bobpilot Manuel Machata hat nach dem Olympia-Eklat um seine verliehenen Kufen auf ganzer Linie gegen den Bob- und Schlittensportverband für Deutschland (BSD) gesiegt.

 Bob-Pilot Manuel Machata darf wieder an den Start gehen. Foto: Tobias Hase

Bob-Pilot Manuel Machata darf wieder an den Start gehen. Foto: Tobias Hase

Foto: DPA

Der Verband musste sich vor dem BSD-Rechtsausschuss mit Machata einigen und die einjährige Wettkampfsperre sowie die 5000-Euro-Geldstrafe zurücknehmen. Damit endete eine fünfwöchige Auseinandersetzung um die Frage, ob der für Potsdam startende Königsseer seine Kufen dem zweifachen Sotschi-Olympiasieger Alexander Subkow aus Russland borgen durfte.

"Ich habe mit keiner anderen Entscheidung gerechnet. Für mich ist wichtig, dass ich mich jetzt wieder auf meinen Sport konzentrieren kann und ich Planungssicherheit für mein Team habe", sagte Machata der Nachrichtenagentur dpa weitgehend emotionslos. Wesentlich kämpferischer fügte er hinzu: "Mein Ziel ist der WM-Titel nächstes Jahr in Winterberg."

Diesen will Machata für Deutschland gewinnen, denn die Einigung sieht außerdem vor, dass "die sportliche Zusammenarbeit fortgeführt wird und sich der ehemalige Weltmeister in die Nachwuchsarbeit des Verbandes einbringt", wie es in einer vom BSD verbreiteten Erklärung heißt.

Der Streit zwischen dem Verband und Machata hatte sich einen Tag nach dem Ende der Olympischen Winterspiele entzündet, bei denen die deutschen Bobfahrer erstmals ohne Medaillen geblieben waren. Der nicht für Olympia qualifizierte Machata hatte Kufen an Subkow weitergegeben. Daraufhin sprach der deutsche Verband die Wettkampfsperre und die Geldstrafe aus. Zudem warf der BSD Machata "ein treuwidriges Verhalten gegen die eigene Organisation vor".

Machatas Rechtsanwalt Thomas Fleischer hatte gegen das Urteil Einspruch eingelegt. "Diese Sperre greift ins Grundrecht des Herrn Machata ein. Dafür braucht man eine Rechtsgrundlage. Wir können aber keine Rechtsgrundlagen erkennen. Ohne Rechtsgrundlage kann man auch nicht in die Grundrechte eines Sportlers eingreifen", hatte der Jurist betont und vor dem Rechtsausschuss schließlich Zustimmung gefunden. Schließlich handelte es sich bei Machatas Kufen weder um Eigentum des Verbandes noch um Material der mit dem BSD zusammenarbeitenden Forschungs- und Entwicklungsstelle für Sportgeräte in Berlin (FES). Die Kufen waren Privateigentum.

BSD-Präsident Andreas Trautvetter wollte die Angelegenheit nach der Einigung so schnell wie möglich abhaken. "Ich werde die Entscheidung des Rechtsausschusses akzeptieren, aber nicht weiter kommentieren. Damit ist der Fall Machata erledigt", sagte der Thüringer der dpa.

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BSD-Mitteilung

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