NADA: Drei Verstöße gegen Kontrollpflicht wie Dopingfall

Berlin · Der Verstoß von Handball-Nationalspieler Michael Kraus gegen Anti-Doping-Regeln könnte zum Dopingfall werden.

 Laut NADA zählen drei Verstöße gegen die Meldepflicht binnen 18 Monaten wie ein Dopingfall. Foto: Oliver Berg

Laut NADA zählen drei Verstöße gegen die Meldepflicht binnen 18 Monaten wie ein Dopingfall. Foto: Oliver Berg

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Weil er binnen 18 Monaten dreimal die Meldepflicht verletzt haben soll, würde dies laut des Anti-Doping-Codes der NADA wie ein Dopingfall gewertet werden und könne eine zweijährige Doping-Sperre nach sich ziehen. Das sagte die Sprecherin der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), Eva Bunthoff, der dpa.

In einem Kommentar des NADA-Codes zum Artikel, der das Strafmaß bei Verstößen regelt, heißt es: "Die Sanktionen nach Artikel 10.3.3 beträgt zwei Jahre in Fällen, in denen alle drei Meldepflichtversäumnisse oder versäumte Kontrollen nicht entschuldbar sind. In anderen Fällen soll die Sanktion entsprechend den Umständen des Einzelfalls zwischen einem und zwei Jahren liegen." Eine mögliche Sperre könne nach einer Einzelfallprüfung reduziert werden.

Da der Deutsche Handballbund (DHB) das sogenannte Fall-Management nicht an die NADA übertragen hat, wird in der Angelegenheit Kraus zunächst der DHB tätig. "Das Verfahren liegt beim DHB", erklärte NADA-Sprecherin Bunthoff. Die Anti-Doping-Kommission des Verbandes hat bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das über die Dauer der Sperre befindet. "Die NADA wird danach die Unterlagen wie bei allen Fällen prüfen", kündigte Bunthoff an.

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