Abstieg von GWD Minden besiegelt: Gericht lehnt Antrag ab

Minden · GWD Minden hat den juristischen Kampf um einen Verbleib in der Handball-Bundesliga verloren. Das Landgericht Dortmund wies die Einstweilige Verfügung des Clubs auf vorläufige Zulassung für die kommende Saison zurück.

Nach Auffassung des Gerichts haben es die Ostwestfalen versäumt, bereits während der Spielzeit gegen die Abstiegsregelung zu klagen. Die Dringlichkeit des Mindener Antrags sei deshalb nicht mehr gegeben.

Bedingt durch die Aufstockung auf 19 Teams war die Zahl der Absteiger erst kurz vor Beginn der Serie auf vier erhöht worden. Minden hat die Saison als Viertletzter abgeschlossen.

GWD will nun "unverzüglich prüfen, ob gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt wird". "Nach Überzeugung von GWD bieten die Satzungen und Ordnungen des Handball-Bundesliga e.V. als Verfügungsbeklagtem und des Deutschen Handball-Bundes e.V. keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erweiterung auf vier Absteiger. Im Übrigen ist der Beschluss des Präsidiums zur Änderung der Abstiegsregelung zu spät gefasst und bekannt gemacht worden", hieß es in einer Mitteilung des Vereins.

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Vereinsmitteilung

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