Tierisches Selfie Grüner Zuschauer: Leguan bei Haas-Match auf dem Platz

Miami · So einen Tennis-Fan hatte Tommy Haas noch nie: Beim Erstrunden-Aus des Altmeisters in Miami verirrte sich im dritten Satz ein rund ein Meter großer Leguan auf den Court Nummer 1.

 Tierisches Selfie: Tommy Haas und der Leguan.

Tierisches Selfie: Tommy Haas und der Leguan.

Foto: Mario Houben

"Vielleicht hat er mitbekommen, dass ich höchstwahrscheinlich zum letzten Mal hier spiele und wollte 'Hi' sagen", scherzte Haas. "Das war ziemlich cool. So groß - ich glaube nicht, dass mir das schon einmal passiert ist."

Als sich die große grüne Echse beim Stand von 7:6 (7:5), 3:6, 3:3 gegen den Tschechen Jiri Vesely auf einer Anzeigetafel niedergelassen hatte, machte Haas ein Selfie mit dem Leguan im Hintergrund. Der Schiedsrichter wollte eigentlich schon weiterspielen lassen, solange sich der Leguan nicht bewegt, doch Vesely weigerte sich. "Ich kann mich nicht konzentrieren", sagte er.

Nachdem der ebenso unerwartete wie ungewöhnliche Gast noch den Platz erkundet hatte, konnte er schließlich eingefangen und entfernt werden. "Das wird mir wohl nie wieder passieren", meinte Haas auch mit Blick auf das nahende Ende seiner Karriere. Ein Sieg gelang dem bald 39-Jährigen auch in Florida nicht, nach dem Besuch des Leguans endete der dritte Satz 5:7.

Haas war vor seinem Auftritt in Miami erstmals als Turnierdirektor in Indian Wells im Einsatz und konnte sich daher kaum gezielt vorbereiten. "Arbeitstechnisch waren das wahrscheinlich die härtesten zweieinhalb Wochen, die ich jemals hatte", berichtete er. Zeit für einen Abstecher ins Fitnesscenter fand Haas in Kalifornien nicht, allzu viele Bälle auf dem Platz schlug er nicht.

Momentan plant der einstige Weltranglisten-Zweite in diesem Jahr noch einige Starts bei Sandplatz- und Rasenturnieren und will sich dabei auch in Deutschland noch einmal präsentieren. "Dann schauen wir, was passiert", sagte Haas.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Berechtigte Ausgrenzung
Kein Platz für Müller im DFB-Team Berechtigte Ausgrenzung
Aus dem Ressort