Besetzung von Sportgerichten Bonner Vereine kritisieren Doppelfunktionen im Fußball

Bonn · Der Bonner Fußball-A-Kreisligist Sportfreunde Ippendorf hat einen Antrag gestellt, dass die gleichzeitige Tätigkeit als Vereinsfunktionär und Sportrichter unterbunden werden soll. Hintergrund ist der Rechtsstreit mit dem SV Beuel 06.

 Noch ist im Rechtsstreit um den Aufstieg in die Bezirksliga keine endgültige Entscheidung gefallen.

Noch ist im Rechtsstreit um den Aufstieg in die Bezirksliga keine endgültige Entscheidung gefallen.

Foto: GA

Mehr als drei Monate schwelt nun schon der Rechtsstreit im Amateurfußball, der sich eigentlich mit der Spielsperre eines Fußballers aus der Bonner Kreisliga A befassen sollte, mittlerweile aber über den Aufstieg zur Bezirksliga sowie den Kreisklassen in Bonn und an der Sieg entscheidet. Seit Donnerstagabend hat der Fall eine neue Dimension erreicht: Wie berichtet, fallen die ersten beiden Spieltage der zweiten Bezirksligastaffel sowie der erste Spieltag an diesem Sonntag in den Kreisklassen aus.

Neben dem großen Brandherd gibt es mittlerweile viele kleine Nebenschauplätze, die für zusätzlichen Zündstoff sorgen. Darunter die grundsätzliche Frage, ob ein Sportrichter oder ein Sportgericht sich mit Fällen befassen darf, die möglicherweise mit irgendeiner Form von Vereinsinteressen kollidieren können. Ein Grundsatz, mit dem sich spätestens beim nächsten Kreistag auch der Fußballkreis Bonn und möglicherweise auch der Verband beschäftigen muss.

Die Sportfreunde Ippendorf haben einen entsprechenden Antrag beim Vorsitzenden des Kreises Bonn, Jürgen Bachmann, eingereicht. Demnach soll entsprechend den Vorgaben des Kreises ein Richter des zuständigen Bezirkssportgerichtes (BSG) nicht mehr gleichzeitig eine Funktion im Verein übernehmen. „Die Mitglieder eines Bezirkssportgerichts dürfen kein weiteres hauptberufliches Amt oder Ehrenamt in einem Fußballverein des Bezirks besetzen, für welchen das jeweilige BSG zuständig ist“, heißt es in dem Antrag der Sportfreunde.

Kritik an "grotesken Rechtsauffassungen"

Hintergrund ist die Beteiligung des Richters Norbert Schneider an dem gesamten Verfahren. Schneider hält nicht nur den Vorsitz des Bezirkssportgerichtes I, sondern auch den des Bezirksligisten FSV Neunkirchen-Seelscheid. „Ich halte es für fragwürdig, dass er Entscheidungen trifft und gleichzeitig als Vorsitzender eines Vereins zu diesem Fall einstweilige Verfügungen erwirken will“, sagt Ippendorfs erster Vorsitzender Sebastian Grohs. Auch weitere Vereine sehen den Einsatz des Bezirksrichters in Bezug auf den Fall zwischen den beiden Bonner A-Kreisligisten SV Beuel 06 und Sportfreunde Ippendorf fraglich. „In diesen Verfahren keimte aufgrund der teilweise grotesken Rechtsauffassungen immer wieder der Verdacht der Befangenheit des Vorsitzenden Schneider auf, die dieser jedoch verneinte“, teilt der Sieg-Kreisligist FC Adler Meindorf in einem Schreiben mit.

Im Gespräch mit dem GA hält Schneider die Vorwürfe für unbegründet. „Im ersten Verfahren, mit dem sich das Bezirkssportgericht befasst hat, ging es um die Zehn-Tages-Sperre gegen den Spieler, die wir bestätigt haben. Da gab es keinen Grund für eine Befangenheit“, sagt Schneider. Anders sei das beim Einspruchsverfahren gewesen, in dem es um das Wiederholungsspiel zwischen Ippendorf und Beuel ging. Schneider: „Kurz zuvor war der Spielplan für die Bezirksliga erschienen, Beuel war erster Gegner von Neunkirchen-Seelscheid. Aus diesem Grund habe ich vor der Sitzung meine Befangenheitserklärung verlesen, und meine Kammerkollegen haben diese als berechtigt angesehen. Damit hatte ich mit dem Verfahren nichts mehr zu tun.“

Nächster Kreistag erst 2022

Was die Kritik an der gleichzeitigen Ausübung von Ämtern als Richter und Vereinsvorsitzender betrifft, meint Schneider: „Grundsätzlich ist das für mich kein Widerspruch. Ich kann von mir sagen, immer aufrichtig entschieden zu haben.“ Ob ein Sportrichter befangen ist, sei immer eine Frage des Einzelfalls. „Eine Befangenheit liegt dann vor, wenn es die Besorgnis gibt, dass nicht unvoreingenommen entschieden wird. Jeglicher Verdacht daran muss direkt ausgeräumt werden.“

Wann über den Antrag der Sportfreunde Ippendorf abgestimmt wird, ist derzeit noch nicht geklärt. Der nächste Kreistag findet erst in drei Jahren statt. „Wir werden prüfen, ob der Antrag bis dahin liegenbleiben muss oder schon vorher über ihn entschieden werden kann“, sagt Bonns Kreisvorsitzender Jürgen Bachmann. Sollten die Vereine mehrheitlich dem Ansinnen der Sportfreunde zustimmen, muss noch beim nächsten Verbandstag des Fußballverbands Mittelrhein (FVM) und – abhängig vom dortigen Abstimmungsergebnis – beim Verbandstag des Westdeutschen Fußballverbands darüber entschieden werden.

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