Polizei ermittelt gegen Feuerzeug-Werfer in Osnabrück

Osnabrück · Die Polizei hat am Dienstag Ermittlungen gegen den unbekannten Feuerzeug-Werfer in Osnabrück eingeleitet. "Ein Tatverdächtiger konnte bislang noch nicht ausgemacht werden", teilte Polizeisprecherin Mareike Kocar mit.

 Schiedsrichter Martin Petersen wurde von einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Foto: Friso Gentsch

Schiedsrichter Martin Petersen wurde von einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Foto: Friso Gentsch

Foto: DPA

Wegen des Feuerzeug-Wurfs, der Schiedsrichter Martin Petersen am Kopf traf, musste am Montagabend das DFB-Pokalspiel zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig nach 71 Minuten abgebrochen werden. Die Ermittlungen laufen nach Angaben der Polizeiinspektion Osnabrück auf Hochtouren.

Nach Angaben von Kocar werten die Szenekundigen Beamten Fußball (SKB) derzeit externes und internes Videomaterial aus. Zudem werden aktuell die Spuren auf den geworfenen Gegenständen gesichert. Die Polizei bittet zudem Zeugen, die Hinweise zu der Wurfattacke im Stadion geben können, sich zu melden. Auch privates Filmmaterial sollte zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schiedsrichter Petersen eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt hat, konnte die Polizeisprecherin nicht sagen. Da die Beamten bei dem Spiel vor Ort waren, müssen aber von Amtswegen Ermittlungen eingeleitet werden.

Für den Fall eines Spielabbruchs sieht die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bunds unter Paragraph 18, Punkt 4 folgendes vor:

"Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet. Dies gilt entsprechend, wenn eine Tochtergesellschaft beteiligt ist."

Über die Spielwertung entscheidet nach Angaben des DFB das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds.

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