Zwei Spiele Sperre für Prömel Union Berlin verpflichtet Schalkes Rechtsverteidiger Uchida

Berlin (dpa) – Zweitligist 1. FC Union Berlin hat Rechtsverteidiger Atsuto Uchida vom FC Schalke 04 verpflichtet. Der 29 Jahre alte Japaner unterschrieb bei den Köpenickern einen Vertrag für eine Saison bis Juni 2018, wie der Club mitteilte.

 Vom Ruhrpott in die Hauptstadt: Atsuto Uchida wechselt von Schalke 04 zu Union Berlin.

Vom Ruhrpott in die Hauptstadt: Atsuto Uchida wechselt von Schalke 04 zu Union Berlin.

Foto: Tim Rehbein

"Ich freue mich sehr darauf, die Aufgabe in Angriff zu nehmen und endlich wieder Fußball zu spielen", sagte Uchida, der zuletzt mit langwierigen Verletzungen zu kämpfen hatte.

Wegen einer Patellasehnenblessur hat er seit März 2015 kein Bundesligaspiel mehr bestritten und absolvierte vergangene Saison nur eine Partie in der Europa League. "Atsuto Uchida kam auf uns zu und bat um die Möglichkeit eines Wechsels, weil es ihm wichtig war, nach seiner langwierigen Verletzung Spielpraxis zu bekommen", sagte Schalkes Sportvorstand Christian Heidel.

Bei Union trifft der 74-malige japanische Nationalspieler auf Jens Keller, seinen früheren Trainer aus Schalker Zeiten. Die Berliner suchten einen Ersatzmann für Rechtsverteidiger Christopher Trimmel und hatte zuletzt mehrere Anwärter im Probetraining. Keiner der Kandidaten konnte sich jedoch durchsetzen. "Mit Atsuto Uchida haben wir einen sehr erfahrenen Spieler verpflichten können. Ich bin überzeugt davon, dass er uns noch stärker machen kann", sagte Helmut Schulte, Leiter der Lizenzspielerabteilung von Union.

Indes muss Berlin zwei Spiele auf Neuzugang Grischa Prömel verzichten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den Berliner wegen "eines rohen Spiels gegen den Gegner" mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.

Prömel war in der Nachspielzeit des Punktspiels beim 1. FC Nürnberg (2:2) von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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