Kommentar zu Roger Schmidt Rote Karte

Meinung | Leverkusen · Roger Schmidt hat seinen Trainerkollegen Julian Nagelsmann beleidigt und musste auf die Tribüne. Auch wenn das Wort "Spinner" halb so wild ist, spielt Schmidts Vorgeschichte bei der Bewertung eine Rolle. Ein Kommentar von Martin Sauerborn.

Rudi Völler hat natürlich recht. Der Gebrauch des Schimpfwortes „Spinner“ gehört auf den Fußballplätzen der Republik zum Alltag. Manch Kicker fühlt sich bei dieser Titulierung gar geschmeichelt. Alles halb so wild also, was Roger Schmidt und seine verbale Entgleisung gegenüber dem Kollegen Julian Nagelsmann betrifft? Lauschen wir weiter dem mit allen Fußballwassern gewaschenen Sportdirektor von Bayer Leverkusen.

Völler hat auch recht, wenn er sagt, dass die Sache mit dem „Spinner“ gar nicht so dramatisch wäre, wenn es nicht diese Vorgeschichte gegeben hätte. Gegen den BVB hatte sich Roger Schmidt wie ein trotziges Kind den Anweisungen des Schiedsrichters verweigert und den Beweis angetreten, dass er seine Emotionen nicht immer im Griff hat und Grenzen überschreitet.

Deshalb steht er völlig zu Recht bis 30. Juni 2017 auf Bewährung an der Seitenlinie. Weil Bewährung nun mal den Nachweis oder die Erprobung einer Eignung oder Befähigung bedeutet, spielt Schmidts Vorgeschichte eine entscheidende Rolle in der Bewertung des Vorfalls von Samstag. Es zählt, dass Roger Schmidt trotz allen Bemühens nicht ganz aus seiner Haut kann und Wiederholungstäter ist.

Bayer 04 und noch mehr das extrem auf eine positive Außendarstellung bedachte Bayer-Werk haben zwei Möglichkeiten. Entweder der Gelben Karte aus dem Februar folgt sofort die Rote oder Schmidt erhält im Sinne des Angeklagten eine letzte Bewährung.

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