Faktenlage Elf Zahlen zum 28. Spieltag der Fußball-Bundesliga

Berlin · Die Deutsche Presse-Agentur hat elf Zahlen zum 28. Spieltag der Fußball-Bundesliga zusammengestellt.

 Für Peter Stöger war es das 130. Punktspiel als Trainer des FC Köln.

Für Peter Stöger war es das 130. Punktspiel als Trainer des FC Köln.

Foto: Marius Becker

5 - Spiele in Serie haben die abstiegsbedrohten Mainzer verloren. Das hatte Trainer Martin Schmidt zuvor noch nie erlebt.

6 - Robert Lewandowski trifft erstaunlich oft mehrfach. Gegen den BVB schnürte er seinen sechsten Doppelpack, dazu kommen drei Dreierpacks.

7 - Die letzten sieben Vereine, die den FC Bayern München besiegten, versagten im nächsten Bundesliga-Spiel. Nur einem gelang ein Remis.

7 - Tore hat Mario Gomez in den sieben Spielen unter der Regie von Trainer Andries Jonker geschossen. In diesem Zeitraum gab es keinen anderen Wolfsburger Torschützen

18 - Joker-Tore hat Freiburgs Angreifer Nils Petersen nun erzielt und damit den Rekord von Ex-Bayern-Stürmer Alexander Zickler egalisiert.

22 - Punkte holte Gladbach bislang in der Rückrunde. Nur vor zwei Jahren war man nach elf Partien in der zweiten Halbserie besser.

30 - Seit über einem Jahr und 30 Pflichtspielen ist der FC Bayern daheim unbesiegt.

86 - Arjen Robben erzielte sein 86. Bundesliga-Tor für den FC Bayern und zog damit mit Präsident Uli Hoeneß gleich. Ähnliches gelang Franck Ribéry. Mit 110 Pflichtspieltoren liegt er nun ebenfalls mit Hoeneß gleichauf.

130 - Kölns Peter Stöger saß gegen Gladbach im 130. Punktspiel in Folge als Trainer auf der Bank - den Vereinsrekord von Hennes Weisweiler stellte er damit ein.

486 - Mijat Gacinovic beendete nach 486 Minuten gegen Bremen mit seinem Treffer zum 1:2 die Torlaute der Frankfurter.

1169 - Minuten hatte RB Leipzigs Stürmer Yussuf Poulsen nicht getroffen. Mit seinem zweiten Saisontor sicherte er dem Aufsteiger den 1:0-Sieg gegen Bayer Leverkusen, in der 93. Minute.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Berechtigte Ausgrenzung
Kein Platz für Müller im DFB-Team Berechtigte Ausgrenzung
Aus dem Ressort