Bewerbungskriterien verfassungswidrig? DFB widerspricht Bedenken zur EM-Bewerbung

Köln · Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) tritt einem Medienbericht entgegen, demzufolge einige der Bewerbungskriterien für die EM 2024 angeblich verfassungswidrig sind.

"Der gesamte Auswahlprozess wurde transparent durchgeführt, mit enger Begleitung durch Transparency International. Zudem wurden weitere externe Experten einbezogen - Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken erhielten wir in diesem Prozess keine", teilte der DFB am Dienstag mit. "Es ist deshalb verwunderlich, wenn jetzt jemand von verfassungswidrigen Vorgaben redet."

Der NDR hatte sich in seiner Berichterstattung auf Wolfgang Hoffmann-Riem bezogen, einen ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts. Demnach erhalte die Europäische Fußball-Union (UEFA) rund um die Stadien Sonderrechte, die zu "rechtswidrigen Grundrechtseingriffen" führen könnten.

Der DFB erklärte, er habe "für jeden nachvollziehbar dokumentiert, dass er diese Bewerbung transparent und unter strenger Einhaltung aller Regeln angeht. Dabei ist jedoch auch zu sehen, dass im internationalen Bewerbungsverfahren der UEFA am Ende der Bewerber ausgewählt wird, der die Anforderungen der UEFA bestmöglich erfüllt."

Sämtliche Anforderungen an die Bewerberstädte dienten "dem Hauptzweck in Form einer sicheren, reibungslosen und friedlichen Durchführung eines internationalen Fußballturniers. (...)Keinesfalls werden Demonstrationen, Veranstaltungen oder ähnliches per se undurchführbar." Von den Städten werde entgegen der NDR-Darstellung "keine vorbehaltlose Zusicherung des Erlasses von Gesetzen zum Schutz von UEFA-Vermarktungsrechten verlangt".

Einziger Mitbewerber um die EM-Ausrichtung 2024 ist die Türkei. Zuletzt hatte der DFB die zehn Städte und Stadien benannt, mit denen er sich bewirbt.

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