Eislauf-Weltverband Brüssel: ISU schränkt Sportler unerlaubt ein

Brüssel · Wenn Eisschnellläufer an Rennen teilnehmen, die vom Weltverband ISU nicht genehmigt sind, drohen ihnen lange Sperren. Nach einer Entscheidung der EU-Kommission bedeutet diese Regelung einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln.

 Die Internationale Eislaufunion schränkt Sportler unerlaubt ein.

Die Internationale Eislaufunion schränkt Sportler unerlaubt ein.

Foto: Vincent Jannink

Die Internationale Eislaufunion (ISU) schränkt ihre Sportler und konkurrierende Veranstalter nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter in unerlaubter Weise ein.

Der Eislauf-Weltverband müsse Sperren und Sanktionen für Eisschnellläufer, die an Wettbewerben anderer Verbände teilnehmen, unverzüglich aufheben, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Andernfalls würden hohe Geldbußen verhängt.

"Die internationalen Sportverbände spielen für die Karriere der Sportler eine wichtige Rolle - sie schützen ihre Gesundheit und Sicherheit und die Fairness bei den Wettkämpfen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Die harten Sanktionen, die die Internationale Eislaufunion gegen Eisläufer verhängt, dienen jedoch auch dazu, ihre eigenen geschäftlichen Interessen zu schützen und andere daran zu hindern, eigene Veranstaltungen zu organisieren."

Die ISU habe nun 90 Tage Zeit, ihre Bestimmungen zu ändern. Ansonsten könnten ihr Strafgelder in Höhe von fünf Prozent ihres durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes auferlegt werden.

Eisläufern, die bei Wettkämpfen antreten, die nicht von der ISU genehmigt sind, drohen nach Angaben der EU-Kommission derzeit etwa Teilnahmeverbote für die Olympischen Spiele oder Weltmeisterschaften - im äußersten Fall sogar lebenslange Sperren. Dies schränkt aus Sicht der EU-Kommission nicht nur die unternehmerische Freiheit der Sportler ein, sondern verhindert auch, dass neue Veranstalter Eisschnelllauf-Wettbewerbe ausrichten.

Die EU-Kommission wacht darüber, dass auf den Märkten in Europa fairer Wettbewerb herrscht und Unternehmen nicht zu viel Marktmacht gewinnen oder ihre marktbeherrschende Stellung in unfairer Weise ausnutzen. Von Sportverbänden aufgestellte Regeln unterliegen dem EU-Wettbewerbsrecht, sofern diese Verbände wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Auslöser der Untersuchung war eine Beschwerde des Eisschnelllauf-Olympiasiegers Mark Tuitert und des Shorttrack-Weltmeisters Niels Kerstholt. Die Niederländer hatten sich wegen des ISU-Teilnahmeverbots für das finanziell lukrative "Icederby" in Dubai beklagt.

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